10. MÄRZ 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Januar 1991 zur Schaffung eines Sozialdienstes für die Dienststellen der Wallonischen Regierung, um das Personal von FORMAFORM und des autonomen Hafens Charleroi diesem anzuschließen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, zuletzt abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen, Artikel 2 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 16. Januar 1991 zur Schaffung eines Sozialdienstes für die Dienststellen der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Berichts vom 10. Juli 2022, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 6. September 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 15. September 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 15. September 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 28. Oktober 2022 abgeschlossenen Protokolls über die Gewerkschaftsverhandlungen Nr. 832 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des am 11. Januar 2023 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 72.729/4 des Staatsrats;

In Erwägung des am 10. März 2022 zwischen der Französischen Gemeinschaftskommission und der Wallonischen Region geschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zur Gründung von FORMAFORM, einem Multipartner-Zentrum für die Entwicklung der Kompetenzen von Fachkräften aus den Bereichen Beratung, Ausbildung, sozial-berufliche Eingliederung und Validierung von Kompetenzen;

In Erwägung von Artikel 15 des ausführenden Zusammenarbeitsabkommens vom 31. März 2022 zwischen der Französischen Gemeinschaftskommission und der Wallonischen Region zur Festlegung der Verwaltungs- und Besoldungslage des Personals von FORMAFORM, der vorsieht, dass die Personalmitglieder von FORMAFORM die von einem Sozialdienst angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen können;

In Erwägung des Beschlusses der französischsprachigen Brüsseler Regierung vom 9. Februar 2023 (Punkt 17), in dem die kollegiale Absicht bestätigt wird, die Personalmitglieder von FORMAFORM an die wallonischen Verordnungsbestimmungen für die Gewährung von Essensgutscheine und...

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