10. MÄRZ 2022 - Ministerieller Erlass zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 2022 zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

10. MÄRZ 2022 - Ministerieller Erlass zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19

Die Ministerin des Innern,

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Januar 2003 zur Festlegung des Noteinsatzplans für Krisenereignisse und Krisensituationen, die eine Koordination oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene erfordern;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene erfordern, des Artikels 37;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19;

Aufgrund der Konzertierung vom 4. März 2022 mit den betreffenden Provinzgouverneuren, um gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf nationaler Ebene erfordern, die Kontinuität und Kohärenz der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 8. März 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 9. März 2022;

Aufgrund der am 9. März 2022 abgegebenen Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben;

In der Erwägung, dass vorliegender Erlass nicht den erforderlichen Verordnungscharakter im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat hat; dass vorliegender Erlass daher der Gesetzgebungsabteilung nicht zur Begutachtung vorgelegt werden muss;

In...

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