10. MÄRZ 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums in seiner abgeänderten Fassung;

In Erwägung des Antrags, Frau Mathilde De Becker, ausscheidendes effektives Mitglied des Erzeugerkollegiums, als Vertreterin von AB-REOC zu ersetzen;

In Erwägung des Antrags, Frau Gaëlle Warnant, ausscheidendes stellvertretendes Mitglied des Erzeugerkollegiums, als Vertreterin der Vereinigung IEW zu ersetzen;

In Erwägung des Antrags, Herrn Corentin De Favereau, ausscheidendes stellvertretendes Mitglied des Erzeugerkollegiums, als Vertreter der Vereinigung ACRF zu ersetzen;

In Erwägung des am 18. Januar 2022 auf der Website der Wallonischen Region veröffentlichten Bewerberaufrufs;

In Erwägung der Bewerbung von Herrn Bert Stevens als Vertreter von AB-REOC;

In Erwägung der Bewerbung von Frau Agathe Defourny als Vertreterin von IEW;

In Erwägung der Bewerbung von Frau Marianne Mottet als Vertreterin von ACRF;

In der Erwägung, dass die Mandate von der Wallonischen Regierung für gültig erklärt werden müssen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020 zur...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT