10. MÄRZ 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1970 zur Einführung der allgemeinen Verordnung über die der Einkommensteuer gleichgesetzten Steuern

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 20;

Aufgrund des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern, das der Regierung die Zuständigkeit für die Festlegung der Anwendungsmodalitäten überträgt, Artikel 10 § 3, eingeführt durch Artikel 13 Ziffer 2 des Dekrets vom 22. Dezember 2021 Dekret mit verschiedenen Bestimmungen für eine gerechtere Besteuerung;

Aufgrund des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern, Artikel 79 in seiner durch Artikel 15 des Dekrets vom 22. Dezember 2021 mit verschiedenen Bestimmungen für eine gerechtere Besteuerung abgeänderten Fassung, um die Übernahme der Verwaltung des Verzeichnisses der Spielautomaten durch die Wallonische Region ab dem 1. Januar 2022 zu ermöglichen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1970 zur Einführung der allgemeinen Verordnung über die der Einkommensteuer gleichgesetzten Steuern;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 17. September 2021;

Aufgrund der am 8. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 28. Oktober 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 23. Februar 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 70.797/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für Finanzen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 14bis des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1970 zur Einführung der allgemeinen Verordnung über die der Einkommensteuer gleichgesetzten Steuern, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2013 wird wie folgt abgeändert:

  1. in Paragraf 2 wird die Wortfolge "der operativen Generaldirektion Steuerwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie" durch die Wortfolge "des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Finanzen" ersetzt;

  2. in Paragraf 3 wird die Wortfolge "der Abteilung Immobilien- und Umweltbesteuerung der operativen Generaldirektion Steuerwesen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie" durch die Wortfolge "der Abteilung Festlegung und Kontrolle des Öffentlichen...

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