10. JUNI 2021 - Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Umsetzung von COVID-19-Impfmaßnahmen für Personen unter 18 Jahren

10. JUNI 2021 - Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region bezüglich der Umsetzung von COVID-19-Impfmaßnahmen für Personen unter 18 Jahren

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 5 § 1 I und 92bis;

Aufgrund des Sonderdekrets der Französischen Gemeinschaft vom 3. April 2014, des Dekrets der Französischen Gemeinschaftskommission vom 4. April 2014 und des Dekrets der Wallonischen Region vom 11. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird;

In Erwägung der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2021 über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von COVID-19-Impfungen und -Tests sowie der Genesung von einer COVID-19-Infektion (digitales COVID-Zertifikat der EU) mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie;

In Erwägung des Wallonischen Gesetzbuches für soziale Maßnahmen und Gesundheit, Artikel 47/17bis;

In Erwägung des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 17. Juli 2002 zur Reform des "Office de la Naissance et de l'Enfance", kurz O.N.E., Artikel 2 § 2.8;

In der Erwägung, dass dieses Zusammenarbeitsabkommen in Übereinstimmung mit der Verteilung der Zuständigkeiten, die sich aus dem Sondergesetz zur Reform der Institutionen und die auf der Grundlage von Artikel 138 der Verfassung verabschiedeten Dekrete ergeben, abgeschlossen werden konnte

In der Erwägung, dass es für die öffentliche Gesundheit und zur Vermeidung eines erneuten Ausbruchs der mit COVID-19 verbundenen Pandemie von entscheidender Bedeutung ist, dass die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Impfungen getroffen werden können;

In Erwägung der Empfehlungen zur Impfung gegen SARS-COV-2 für Personen im Alter von 16 bis 17 Jahren in Belgien, die der Hohe Gesundheitsrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2021 Nr. 9655 geäußert hat;

In der Erwägung, dass die Wallonische Region bereits COVID-19-Impfmaßnahmen getroffen hat;

In der Erwägung, dass diese Impfmaßnahmen für Impfungen gegen COVID-19 von Personen unter 18 Jahren umgesetzt werden können;

In Erwägung des Beschlusses der Interministeriellen Konferenz für öffentliche Gesundheit vom 5. Juni 2021;

In der Erwägung, dass die Impfphase gegen COVID-19 für Personen unter 18 Jahren so...

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