10. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession des Steinkohlebergwerks von Micheroux (Nr. 210)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 18. Dezember 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Micheroux aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

- Königlicher Erlass vom 23. September 1846, durch den Emile d'Oultremont und Baron Constantin de Copis die Konzession für die Steinkohlebergwerke in Micheroux über eine Fläche von 103 ha auf dem Gebiet der Gemeinden Soumagne und Ayeneux gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 29. April 1865, durch den dem Grafen d'Oultremont de Warfusée als Erweiterung des Bergwerks von Micheroux 4 ha 50 ar auf dem Gebiet der Gemeinden Soumagne und Ayeneux gewährt werden;

In der Erwägung, dass die Konzession von der S.A. du bois de Micheroux übernommen wurde, aber in den Akten kein Dokument gefunden wurde, das dies bescheinigt. Diese Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet, kümmerte sich 1959 um die Schließung und Sicherung der Betriebsstätte in Micheroux;

In der Erwägung, dass die aktuellen Eigentümer der Konzession immer noch, ohne nähere Angaben, die Erben des Grafen T.-E.-A.-J. d'Oultremont de Warfusée sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Micheroux gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 107,5 Hektar auf dem Gebiet der früheren Gebietskörperschaften...

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