10. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Clavier (Nr. 222)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 30. November 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Clavier durch den Königlichen Erlass vom 26. Juli 1828 gebildet wurde, durch den G. L. F. de Trousset, J. L. Damoiseaux und J. B. Brahy die Konzession für die Steinkohlenbergwerke von Clavier mit einer Fläche von 104 ha 22 a 28 ca. auf dem Gebiet der Gemeinde Clavier in der Provinz Lüttich gewährt worden ist;

In der Erwägung, dass die derzeitigen Eigentümer der Konzession Clavier immer noch, ohne nähere Angaben, die Erben der Herren G. L. F. de Trousset, J. L. Damoiseaux und J. B. Brahy sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Clavier wie auf dem als Anhang beigefügten Plan abgegrenzt ist; dass sie sich über 104 Hektar 22 a 28 ca auf dem Gebiet der Gebietskörperschaft Clavier erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Clavier sich an folgenden Orten befindet:

- nördlich der Konzession von Bende ( Steinkohlekonzession Nr. 223);

- östlich der Konzession von Bois-et-Borsu (...

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