10. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Heure-le-Romain (Nr. 193)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 18. Dezember 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Heure-le-Romain kraft des Königlichen Erlass vom 26. August 1900 gebildet wurde, durch den den Erben des verstorbenen Renier Malherbe die Konzession für die Steinkohlenbergwerke von Heure-le-Romain auf einer Fläche von 653 ha auf dem Gebiet der Gemeinden Haccourt und Heure-le-Romain gewährt worden ist;

In der Erwägung, dass die aktuellen Besitzer der Konzession immer noch, ohne nähere Angaben, die Erben von Renier Malherbe sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Heure-le-Romain gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 653 Hektar auf dem Gebiet der früheren Gebietskörperschaften Haccourt und d'Heure-le-Romain und der neuen Gemeinde Oupeye erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Heure-le-Romain nördlich der Konzession Biquet-Gorée (Steinkohlekonzession Nr. 346, verfallen am 12. Juni 1920) liegt;

In der...

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