10. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Vinalmont (Nr. 170)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 29;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 10. März 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die derzeitige Konzession von Vinalmont kraft des Königlichen Erlasses vom 15. Juni 1846 gebildet wurde, durch den Herrn Georges de Faudeur die Konzession für die Steinkohlebergwerke von Vinalmont über 266 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Vinalmont gewährt worden ist;

In der Erwägung, dass die aktuellen Eigentümer der Konzession immer noch, ohne nähere Angaben, die Erben von Herrn Georges de Faudeur sind;

In der Erwägung, dass die Konzession von Vinalmont gemäß dem beigefügten Plan abgegrenzt ist und sich über eine Fläche von 266 Hektar auf dem Gebiet der früheren Gebietskörperschaft Vinalmont und der neuen Gemeinde Wanze erstreckt;

In der Erwägung, dass die Konzession von Vinalmont sich an folgenden Orten befindet:

- nördlich der Konzession von Antheit ( Steinkohlekonzession Nr. 172);

- westlich der Konzession von Villers-le-Bouillet ( Steinkohlekonzession Nr. 175);

- östlich der Konzession von Espérance und Envoz (Nr. 165 nicht zusammenhängende...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT