10. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bestellung der Mitglieder des gemeinsamen Auditausschusses des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region vom 21. Juli 2016 zur Gründung einer gemeinsamen Auditdienststelle mit dem Namen "Service commun d'audit de la Fédération Wallonie-Bruxelles et de la Wallonie" (Gemeinsame Auditdienststelle der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie), Artikel 20 Ziffern 1 und 21;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Juli 2020 zur Bestellung der unabhängigen Sachverständigen und der Beobachter des gemeinsamen Auditausschusses des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;

Aufgrund der am 17. Mai 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 10. Juni 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In der Erwägung, dass Herr Tommaso Capurso seine Bewerbung als unabhängiger Sachverständiger des gemeinsamen Auditausschusses des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie zurückgezogen hat.

In der Erwägung, dass der Korpschef des Interföderalen Korps der Finanzinspektion Herrn Yves Cenne, Generalinspektor der Finanzen, als Nachfolger von Herrn Christophe Rappe bestellt hat, um die Finanzinspektion als Beobachter innerhalb des gemeinsamen Auditausschusses des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie zu vertreten;

In der Erwägung, dass Herr Frédéric Renaux, Erster Auditor-Revisor, Beobachter als Vertreter des Rechnungshofs, zum Ersten Auditor-Direktor ernannt worden ist;

In der Erwägung, dass ein dem vorliegenden Erlass ähnlicher Erlass von der Regierung der Französischen Gemeinschaft verabschiedet werden muss, was die Bestellung der unabhängigen Sachverständigen, die Bestellung der Vertreter der Regierung der Französischen Gemeinschaft und die Bestellung des Vertreters des Direktionsausschusses des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft betrifft;

Dass die Verabschiedung dieses Erlasses für das Inkrafttreten der Änderungen in Bezug auf die tatsächliche Zusammensetzung des gemeinsamen Auditausschuss des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft und des Öffentlichen Dienstes der Wallonie unerlässlich ist;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

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