10. JUNI 2021 - Dekret zur Zustimmung zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), geschehen zu Rotterdam am 30. Januar 2017 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), geschehen zu Rotterdam am 30. Januar 2017, wird völlig und uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Änderungen der Anhänge des Übereinkommens, die in Anwendung von Artikel 17 des Übereinkommens angenommen werden, ohne dass das Parlament gemäß Absatz 3 dieses Artikels Einspruch erhebt, werden völlig und uneingeschränkt wirksam. Die Wallonische Regierung teilt dem Parlament jede in Anwendung von Artikel 17 Absatz 5 dieses Übereinkommens beschlossene Änderung der Anhänge des Übereinkommens mit, sobald ihr deren Annahme notifiziert worden ist.

Innerhalb einer von der Wallonischen Regierung in dieser Mitteilung angegebenen Frist von mindestens sechs Monaten, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf der in der Änderung selbst vorgesehenen Einspruchsfrist, kann das Parlament Einspruch gegen das völlig und uneingeschränkte Wirksamwerden der Änderung erheben.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 10. Juni 2021

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation,

digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Der...

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