10. JULI 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 13 und 21 der Organisationsbereiche 10, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund der am 3. Juni 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 4. Juni 2020 abgegebenen Einverständnisses der Wallonischen Region;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen von dem Basisartikel 01.02 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 auf die Basisartikel 33.04, 33.05, 33.06, 33.07, 33.08, 33.09, 33.10, 33.11, 33.14, 33.16, 33.19, 33.20, 33.23, 33.26, 33.29, 43.04, 43.09, 43.14, 43.16, 43.17 und 45.04 des Programms 13 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen von dem Basisartikel 01.02 des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 auf die Basisartikel 33.32, 43.03, 43.04 und 45.01 des Programms 21 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 981.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf die Programme 13 und 21 der Organisationsbereiche 17 und 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 13 und 21 der Organisationsbereiche 10, 17 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt abgeändert:

    (in Tausend EUR)

    Basisartikel Ursprüngliche Mittel und Übertragungserlass Übertragung Angepasste...

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