10. JANUAR 2024 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 27. Mai 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es: Artikel 1 - In Artikel 1 Ziffer 1/1 des Dekretes vom 27. Mai 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 28. April 2014, wird die Wortfolge "der Vorschriften und" zwischen das Wort "einschließlich" und die Wortfolge "der Kontrolle der einschlägigen Wahlausgaben" eingefügt. Art. 2 - Das vorliegende Dekret tritt am 1. März 2024 in Kraft, vorausgesetzt ein vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedetes gleichlautendes Dekret tritt ebenfalls an diesem Datum in Kraft.Wir fertigen das vorliegendes Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird. Namur, den 10. Januar 2024 Der Ministerpräsident E. DI RUPO Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die...

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