10. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass zur Festlegung von Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Verbot der Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1998 über die Zulassung und die Registrierung von Herstellern und Vermittlern und die Genehmigung von Anbietern und Händlern im Futtermittelsektor - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 10. Januar 2001 zur Festlegung von Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Verbot der Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1998 über die Zulassung und die Registrierung von Herstellern und Vermittlern und die Genehmigung von Anbietern und Händlern im Futtermittelsektor.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

MINISTERIUM DES MITTELSTANDS UND DER LANDWIRTSCHAFT

10. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass zur Festlegung von Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Verbot der Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1998 über die Zulassung und die Registrierung von Herstellern und Vermittlern und die Genehmigung von Anbietern und Händlern im Futtermittelsektor

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 28. März 1975 über den Handel mit Erzeugnissen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Seefischerei, abgeändert durch die Gesetze vom 29. Dezember 1990 und 5. Februar 1999, insbesondere des Artikels 3;

Aufgrund des Gesetzes vom 11. Juli 1969 über die Pestizide und die Rohstoffe für die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft und die Viehzucht, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Dezember 1998 und 5. Februar 1999;

Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, abgeändert durch die Gesetze vom 29. Dezember 1990, 20. Juli 1991, 6. August 1993, 21. Dezember 1994, 20. Dezember 1995 und 23. März 1998;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. Oktober 1998 über die Zulassung und die Registrierung von Herstellern und Vermittlern und die Genehmigung von Anbietern und Händlern im Futtermittelsektor, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 18. November 1999;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Februar 1999 über den Gebrauch von Stoffen für die Tierfütterung und den Handel damit, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 20. Dezember 1999, 3. Juli und 14. Dezember 2000;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. September 2000 über die veterinärrechtlichen Kontrollen der aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse;

Aufgrund des Vertrags vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gebilligt durch das Gesetz vom 2. Dezember 1957;

Aufgrund der Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel...

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