10. FEBRUAR 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'La Vallée de l'Arlune et affluents' in Habay-la-Neuve (Habay) und Anlier (Léglise)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 16. Juli 1985 und 7. September 1989, Artikel 9, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, Artikel 11, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 6. Dezember 2001 und 2. Mai 2019 und Artikel 41, ersetzt durch das Dekret vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 mit der VoE Natagora unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zur Errichtung oder Erweiterung der domanialen Naturreservate, die sich im Umkreis des Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 befinden, und die deren Rückabtretung an die Wallonische Region am Ende des genannten LIFE-Projekts vorsieht;

Aufgrund der am 10. Februar 2020 zwischen der Gemeinde Habay und der Wallonischen Region im Hinblick auf die Errichtung eines domanialen Naturreservats unterzeichneten Vereinbarung zur Zurverfügungstellung von Grundstücken, die für einen Zeitraum von dreißig aufeinanderfolgenden Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund des durch die Ministerin für Natur erstellten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "La Vallée de l'Arlune et affluents" in Habay-la-Neuve (Habay) und Anlier (Léglise);

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von den Gemeinden Habay und Léglise vom 2. September 2019 bis zum 2. Oktober 2019 durchgeführten öffentlichen Untersuchungen;

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 10. Juli 2019 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 22. Juli 2019 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel Haute-Sûre Forêt d'Anlier";

Aufgrund der am 13. Februar 2020 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums von Luxemburg;

In Erwägung des großen Stellenwerts des Standorts, der ein ausgedehntes Gefüge von Talbodenwiesen auf torfigem und torfähnlichem Boden beherbergt, mit Flachmooren, mehr oder weniger feuchten Mähwiesen, Hochstaudenfluren, Borstgrasrasen mit Berg-Platterbse (Lathyrus linifolius), Wiesen mit Schilfrohr, Seggenrieden mit Schnabel-Segge (Carex rostrata) und Blasen-Segge (Carex vesicaria), in denen sich bemerkenswerte Arten wie das Sumpf-Blutauge (Comarum palustre), das Sumpf-Veilchen (Viola palustris) oder das Kleine Wintergrün (Pyrola minor) sowie eine ganze Reihe von Pflanzen- und Tierarten entwickeln, darunter die im Sonderbewirtschaftungsplans aufgeführten;

In der Erwägung, dass der Standort im Rahmen der von der Europäischen Union und der Wallonischen Region kofinanzierten Projekte LIFE2002Nature/B/8590 "Erhaltung der Lebensräume von Perlmuscheln" und LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 Gegenstand von Wiederherstellungsarbeiten war;

In der Erwägung, dass die Naturreservate Arten beherbergen, für die eine wissenschaftliche Überwachung notwendig ist; dass diese wissenschaftliche Überwachung Aktionen voraussetzt, die im Widerspruch zu den im Naturreservat anwendbaren Schutzmaßnahmen stehen, wie zum Beispiel die Entnahme von Pflanzenteilen oder Pflanzen oder die Störung von Tierarten, deren Fang oder gar deren Tötung; dass diese Aktionen begrenzt sind und durch Personen, die sich der...

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