10. FEBRUAR 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des domanialen Naturreservats 'Le Bassin du Ton amont' in Ethe und Virton (Virton) und zur Aufhebung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. März 2004 zur Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets 'Le Ruisseau du Cron' in Virton (Ethe), des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. März 2005 zur Errichtung des geleiteten domanialen Naturreservats 'Vallée de Laclaireau' in Virton (Ethe), des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Mai 2006 zur Erweiterung des geleiteten domanialen Naturreservats 'Laclaireau' in Virton (Ethe) und zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 11. März 2005 zur Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets 'Marais du Ton' in Virton

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 6, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 16. Juli 1985 und 7. September 1989, Artikel 9, abgeändert durch das Dekret vom 11. April 1984, Artikel 11, abgeändert durch die Dekrete vom 11. April 1984, 6. Dezember 2001 und 2. Mai 2019 und Artikel 41, ersetzt durch das Dekret vom 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. März 2005 zur Errichtung des geleiteten domanialen Naturreservats "Vallée de Laclaireau" in Virton (Ethe);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Mai 2006 zur Erweiterung des geleiteten domanialen Naturreservats "Laclaireau" in Virton (Ethe);

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. Oktober 1975 zur Festlegung der Regelung über die Überwachung, die Polizeigewalt und den Verkehr in den domanialen Naturreservaten außerhalb der für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Wege;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 22. März 2004 zur Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets "Le Ruisseau du Cron" in Virton (Ethe);

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 11. März 2005 zur Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets "Marais du Ton" in Virton;

Aufgrund der am 15. März 2000 beziehungsweise am 16. November 2004 zwischen "Les Aumôniers du Travail" und der Wallonischen Region unterzeichneten Vereinbarung über die Verpachtung von Grundstücken und deren Nachtrag zwecks der Errichtung des domanialen Naturreservats "La Fagne de Pierrard", die für einen Zeitraum von dreißig Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund der am 2. März 2004 zwischen der Stadt Virton und der Wallonischen Region unterzeichneten Vereinbarung zur Bewirtschaftung von Grundstücken zwecks der Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets "Marais du Ton" in Virton, die für einen Zeitraum von dreißig Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund der am 17. November 2004 zwischen der Vereinigung "Les pêcheurs de Ethe-Belmont" und der Wallonischen Region unterzeichneten Vereinbarung über die Verpachtung von Grundstücken zwecks der Errichtung des biologisch wertvollen Feuchtgebiets "Marais du Ton" in Virton, die für einen Zeitraum von dreißig Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund der am 29. August 2005 zwischen der ungeteilten Rechtsgemeinschaft Van Caloen und der Wallonischen Region unterzeichneten Vereinbarung über die Verpachtung von Grundstücken zwecks der Errichtung eines domanialen Naturreservats, die für einen Zeitraum von dreißig Jahren abgeschlossen wurde und stillschweigend verlängert werden kann;

Aufgrund der am 11. Juni 2012 bzw. am 20. März 2017 unterzeichneten zwei Vereinbarungen über die Zurverfügungstellung von Grundstücken zwischen der Gemeinde Virton und der Wallonischen Region, die für einen Zeitraum von dreißig Jahren abgeschlossen wurden und stillschweigend verlängert werden können;

Aufgrund der am 19. Juni 2019 zwischen der VoE Natagora und der Wallonischen Region im Rahmen des Projekts LIFE+Herbages 11Nat/BE/001060 unterzeichneten Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von Grundstücken, die vorsieht, dass alle betroffenen Grundstücke am Ende des genannten LIFE-Projekts wieder an die Wallonische Region abgetreten werden;

Aufgrund des durch die Ministerin für Natur erstellten Sonderplans zur Verwaltung des domanialen Naturreservats "Le Bassin du Ton amont" in Ethe und Virton (Virton);

Aufgrund der kraft des Umweltgesetzbuches von der Gemeinde Virton vom 15. Juni 2020 bis zum 14. Juli 2020 durchgeführten öffentlichen Untersuchung, bei der keine Bemerkungen vorgebracht wurden;

Aufgrund der am 12. April 2013 abgegebenen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser (Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt);

Aufgrund der am 15. April 2020 abgegebenen günstigen Stellungnahme der Abteilung "Natur" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 12. Juni 2020 abgegebenen Stellungnahme des Naturparks "Parc naturel de Gaume";

Aufgrund der am 3. September 2020 abgegebenen Stellungnahme des Provinzialkollegiums der Provinz Luxemburg;

In Erwägung des großen Stellenwerts des Naturreservats, das an seinen verschiedenen Standorten verschiedene bemerkenswerte Lebensräume wie Auenwälder, mesophile Wiesen, Feuchtwiesen und -heiden, Tümpel oder Teiche oder auch Sandrasen beherbergt;

In Erwägung des außergewöhnlichen Reichtums dieser Lebensräume an seltenen, bedrohten oder vom Aussterben bedrohten Arten wie die Sumpf-Gänsedistel (Sonchus palustris), der Nussfrüchtige Wasserstern (Callitriche obtusangula) und der Haken-Wasserstern (Callitriche hamulata), der Zottige Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus), der Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale), die Schuppenfrüchtige Gelb-Segge (Carex lepidocarpa) und die Späte Gelb-Segge (Carex viridula), das Dunkle Lungenkraut (Pulmonaria obscura), das Rundblättrige Wintergrün (Pyrola rotundifolia) oder auch der Große Feuerfalter (Lycaena dispar) und die Sumpfschrecke (Stethophyma grossum), Libellen wie der Kleine Blaupfeil (Orthetrum...

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