10. FEBRUAR 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2000 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Übertretungen bei der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 10. Februar 2018 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2000 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Übertretungen bei der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

10. FEBRUAR 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2000 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Übertretungen bei der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr und des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 65 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 9. März 2014;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. Juli 2000 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Übertretungen bei der Personen- und Güterbeförderung im Straßenverkehr;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über die Erhebung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung der Verstöße in Sachen Straßenverkehr;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektoren vom 2. März 2017, 8. Mai 2017, 10. Mai 2017 und 27. Oktober 2017;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 11. Dezember 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.525/4 des Staatsrates vom 12. Juni 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers des Innern, des Ministers der Justiz, des Ministers der Finanzen und...

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