10. DEZEMBER 2020 - Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Aufgabenbereich der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben (II)

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 14 § 1 Absatz 2 und Artikel 18 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2020 zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Aufgabenbereich der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 1970 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung einer Beteiligung des Nationalfonds für die soziale Wiedereingliederung der Behinderten an den von den beschützenden Werkstätten getragenen Löhnen und sozialen Lasten;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 17. Januar 1978 über die Kriterien zur Gewährung eines Unterhaltszuschusses an die Beschützenden Werkstätten;

Aufgrund des Vorschlages des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vom 23. Oktober 2020;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 03. Dezember 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 10. Dezember 2020;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass aktuell ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, um die finanziellen Folgen der von der Föderalbehörde beschlossenen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) für die Beschützenden Werkstätten, also Einrichtungen im Aufgabenbereich der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, so schnell wie möglich einzugrenzen; dass diese Maßnahmen zu einem deutlichen Rückgang der Aktivitäten in den Beschützenden Werkstätten und folglich zu deutlichen Mindereinnahmen sowie zu gewissen Mehrkosten geführt haben, was erhebliche Auswirkungen auf den finanziell abgesicherten Fortbestand der Beschützenden Werkstätten und somit auf die Absicherung der Arbeitsplätze der Personen mit Unterstützungsbedarf haben kann;

In der Erwägung, dass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses aus vorstehenden Gründen keinen Aufschub mehr duldet;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2020 zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Aufgabenbereich...

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