10. DEZEMBER 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 93.24 § 3, eingefügt durch das Dekret vom 11. Mai 2009;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Regierung vom 29. März 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Förderausschusses wird wie folgt abgeändert:

  1. In Nummer 1 wird die Wortfolge "Herr Gerhard Treinen" durch die Wortfolge "Frau Melanie Kohn" ersetzt.

  2. In Nummer 2, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 31. Oktober 2019, wird die Wortfolge "Frau Julia Cremer" durch die Wortfolge "Frau Kelly Zimmermann" ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a) desselben Erlasses, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 28. März 2019 und vom 31. Oktober 2019, wird die Wortfolge "Frau Claudia Schröder" durch die Wortfolge "Herr Raphael Schroeder" ersetzt.

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