10. DEZEMBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung von Artikel R.110 von Buch I des Umweltgesetzbuches

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des dekretalen Teils des Buches I des Umweltgesetzbuches, insbesondere des durch das Dekret vom 5. Juni 2008 eingefügten Artikels D.159, § 1, Absatz 4;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches I des Umweltgesetzbuches;

Aufgrund des Berichts vom 26. August 2020, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 2014 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 14. September 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 1. Oktober 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 14. Oktober 2020 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 68.056/4 des Staatsrats;

Aufgrund der Stellungnahme der Vereinigung der Städte und Gemeinden der Wallonie ("Union des villes et communes de Wallonie") vom 17. November 2020, die gemäß Artikel 2/11, Ziffer 1 des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion, eingefügt durch das Dekret vom 16. Februar 2017 zur Abänderung des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion und verschiedener Bestimmungen bezüglich der Beratungsfunktion abgegeben wurde;

In der Erwägung, dass die durch Littering verursachten Schäden nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die soziale und wirtschaftliche Ebene haben (die 3 Säulen der nachhaltigen Entwicklung);

In der Erwägung, dass Getränkedosen, Zigarettenstummel und Kaugummi eine direkte Bedrohung für alle Formen von Wildleben und, allgemeiner, für alle Tiere darstellen, da sie diese Abfälle oder Teile davon sehr häufig aufnehmen;

In Anbetracht der Tatsache, dass Situationen, in denen Weidetiere Fragmente von Getränkedosen aufnehmen, immer häufiger werden; dass diese Situationen in den meisten Fällen zum Tod des Tieres führen;

In Anbetracht der Tatsache, dass es für Fische und Vögel üblich ist, Kaugummi oder Zigarettenstummel zu verschlucken;

In der Erwägung, dass Zigarettenstummel 8.680 giftige Substanzen enthalten; dass Zigarettenstummel bei Kontakt mit Wasser, Luft oder Sonnenlicht ernsthafte Umweltprobleme verursachen können; dass ein Zigarettenstummel allein 500 Liter Wasser verschmutzen kann;

In der Erwägung, dass der in die...

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