10. DEZEMBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Aufhebung der Anpassung der kECO- Koeffizienten, auf die neuen Projekte der Fotovoltaik-Sparte anwendbar sind, für das zweite Quartal 2020

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, insbesondere des Artikels 37 § 1, ersetzt durch das Dekret vom 4. Oktober 2007;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 2014 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 21. Januar 2020;

Aufgrund des am 23. November 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 68.192/4 des Staatsrats;

Aufgrund der am 18. November 2020 abgegebenen Stellungnahme des Pools Energie des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrats der Wallonie;

In der Erwägung, dass in Artikel 15 § 1bis/1 Absatz 6 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 über die Förderung des mittels erneuerbarer Energiequellen oder Kraft/Wärme-Kopplung erzeugten Stroms bestimmt wird, dass die Verwaltung die auf die neuen Projekte anwendbaren kECO-Koeffizienten alle zwei Jahre revidiert, mit Ausnahme des kECO-Koeffizienten für die Fotovoltaik-Sparte und der in Artikel 15quater Absatz 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. November 2006 vorgesehenen Erhöhung, die Gegenstand einer halbjährlichen Anpassung sind;

In der Erwägung, dass der angepasste kECO-Koeffizient, der für das zweite Quartal 2020 auf die neuen Projekte der Fotovoltaik-Sparte anwendbar ist, hauptsächlich wegen einer Verringerung der Referenz-Investition niedriger als der zur Zeit geltende Koeffizient ist;

In der Erwägung, dass diese Senkung erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität der Sparte haben könnte;

In der Erwägung, dass die Coronavirus-Krise und die von der Regierung angeordneten Ausgangsbeschränkungen unmittelbare Auswirkungen auf die Verfahren und Fristen haben, die in den Verordnungen über grüne Zertifikate festgelegt sind, und insbesondere auf die Vorlage von detaillierten Studien, Anschlussangeboten und die Einholung der für die Erstellung eines Reservierungsantrags erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse;

In der Erwägung, dass die Verwaltung der Ansicht war, dass diese Krise einen Fall höherer Gewalt darstellen kann...

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