10. DEZEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung hinsichtlich bestimmter Erzeugnisse für den Schutz der Intimhygiene und hinsichtlich der externen Defibrillatoren des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 10. Dezember 2017 zur Abänderung hinsichtlich bestimmter Erzeugnisse für den Schutz der Intimhygiene und hinsichtlich der externen Defibrillatoren des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen, bestätigt durch das Gesetz vom 30. Juli 2018.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

  1. DEZEMBER 2017 - Königlicher Erlass zur Abänderung hinsichtlich bestimmter Erzeugnisse für den Schutz der Intimhygiene und hinsichtlich der externen Defibrillatoren des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Mehrwertsteuergesetzbuches, des Artikels 37 § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 28. Dezember 1992;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur Einteilung der Güter und Dienstleistungen nach diesen Sätzen;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Oktober 2016;

    Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 18. November 2016 und 2. Februar 2017;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.267/3 des Staatsrates vom 27. Oktober 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

    Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Tabelle A Rubrik XXIII der Anlage zum Königlichen Erlass Nr. 20 vom 20. Juli 1970 zur Festlegung der Mehrwertsteuersätze und zur...

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