10 AOUT 2015. - Loi-programme
Traduction allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des articles 1er à 3, 21, 22 et 101 de la loi-programme du 10 août 2015 (Moniteur belge du 18 août 2015).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
10. AUGUST 2015 - Programmgesetz
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Die Kammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.
TITEL 2 - Soziale Angelegenheiten
KAPITEL 1 - Abänderungen des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung
Abschnitt 1 - Haushaltsziel
Art. 2 - In Artikel 40 § 1 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 19. Dezember 2014, wird Absatz 4 wie folgt ersetzt:
Für das Jahr 2015 wird das jährliche Globalhaushaltsziel auf 23.851.797.000 EUR festgelegt. Ab dem Jahr 2016 entspricht der Betrag des jährlichen Globalhaushaltsziels dem Betrag des jährlichen Globalhaushaltsziels des Vorjahres, erhöht um eine reelle Wachstumsnorm von 1,5 Prozent sowie um den Betrag, der den Mehrkosten im Haushaltsjahr für die Indexierung der Löhne, der Beteiligungen der Versicherung, der Tarife und der Preise entspricht, wie durch oder aufgrund des vorliegenden koordinierten Gesetzes vorgesehen. Für das Jahr 2016 wird der Betrag des jährlichen Globalhaushaltszieles des Vorjahres außerdem zunächst um die Auswirkung der Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur und die medizinisch-technischen Dienste der Krankenhäuser verringert, wie in Artikel 5 § 1 römisch I Absatz 1 Nr. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen bestimmt. Für das Jahr 2016 wird der Betrag des jährlichen Globalhaushaltszieles zusätzlich um 14.456.000 EUR erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung ist integraler Bestandteil des jährlichen Globalhaushaltszieles für das Jahr 2016.
Abschnitt 2 - Verwaltungskosten der Versicherungsträger
Art. 3 - In Artikel 195 § 1 Nr. 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 26. Dezember 2013, werden der erste und der zweite Satz wie folgt ersetzt:
Der Betrag der Verwaltungskosten der fünf Landesverbände...
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