1. SEPTEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Abweichung von dem Verbot, Hunde für die Treibjagd und die Stöberjagd in dem mit der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen infizierten Gebiet einzusetzen

Die Ministerin für Forstwesen,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Mai 2020 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2025;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juli 2020 zur Festlegung verschiedener vorübergehender Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, Artikel 4 § 3;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen seit dem 4. März 2020 in dem infizierten Gebiet nicht mehr nachgewiesen wurde, dass diese Situation seit der Verabschiedung des Erlasses der Regierung vom 16. Juli letzten Jahres unverändert geblieben ist und dass sich nur noch sehr wenige Wildschweine in dem infizierten Gebiet befinden;

In der Erwägung, dass unter diesen Bedingungen das stark verminderte Risiko der Verbreitung des Virus außerhalb dieses Gebietes durch ein infiziertes Wildschwein, das von Hunden verfolgt wird, nicht wesentlich erhöht wird, wenn der Einsatz von unter der Flinte suchenden Hunden auch für die Treibjagd und die Stöberjagd auf Großwild zugelassen wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass letztere Form der Jagd bereits für die Vernichtung des Wildschweins zugelassen ist;

In der Erwägung, dass die Hirschwild- und Rehwildbestände in dem infizierten Gebiet aufgrund der verschiedenen Einschränkungen, die seit September 2018 für die Jagd in diesem Gebiet gelten, stark ansteigen konnten;

In der Erwägung, dass diese Situation der biologischen Vielfalt und dem Wald schadet und dass es nun dringend notwendig ist, diese Hirschwild- und Wildschweinbestände zufriedenstellend regulieren zu können;

In der Erwägung, dass das sehr dichte Walddickicht der Wälder der Gaume, eine Besonderheit, die in dem infizierten Gebiet durch das allgemeine Verbot von forstwirtschaftlichen Arbeiten seit Beginn der Krise noch verstärkt wurde, den Einsatz von Hunden erfordert, um Großwild mit einem Minimum an Effizienz aus seinem Versteck aufscheuchen zu können, wobei die Tätigkeit von Treibern allein zu diesem...

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