1. OKTOBER 2020 - Erlass der Regierung zur Verlängerung des in Artikel 43.5 des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung erwähnten Zeitraums

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 43.5 Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 27. April 2020;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 18. September 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 21. September 2020;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Föderalregierung seit dem 13. März 2020 auf Anraten des Nationalen Sicherheitsrates im Kontext der Coronavirus (COVID-19) Gesundheitskrise außerordentliche Maßnahmen ergriffen hat; dass diese Maßnahmen weitreichende Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben haben, die nach wie vor flächendeckend spürbar sind, darunter auch in den Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen auf dem deutschen Sprachgebiet; dass die Krise und ihre Folgen ganz erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Situation haben; dass einige Aktivitäten der besagten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen aufgrund der Krise und ihrer Folgen zurzeit immer noch teilweise stark eingeschränkt sind; dass dies womöglich weiterhin eine Steigerung der Arbeitslosigkeit innerhalb der besagten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen zur Folge haben könnte; dass es dringend notwendig scheint, die sich möglicherweise daraus ergebende Arbeitslosigkeit weiterhin einzudämmen; dass die aufgrund dieses Erlasses vorgesehene Verlängerung der ergriffenen Maßnahmen als das für die Erreichung dieser Zielsetzung angemessenste Mittel zu sein scheint;

In der Erwägung, dass darüber hinaus die Krise die Regelungen für Beschäftigung, Berufsausbildung, sozial-berufliche Integration und die Sozialwirtschaft sowie die Ziele, die mit diesen Regelungen erreicht werden sollen, gefährden könnte; dass der Grundsatz der Kontinuität der öffentlichen Dienste zu gewährleisten ist und es daher notwendig ist, die Organisation der öffentlichen Dienste weiterhin anzupassen, die für die Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, sozial-berufliche Integration und Sozialwirtschaft zuständig sind, wobei insbesondere die Achtung der Rechte ihrer Begünstigten zu gewährleisten ist;

In der Erwägung, dass Artikel 43.5 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, eingefügt durch Artikel 1...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT