1. OKTOBER 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses an Arbeitgeber für den Kauf eines Dienstfahrrads

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des "Klima"-Dekrets vom 20. Februar 2014, Artikel 16/1, eingefügt durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018;

Aufgrund der am 29. Juni 2020 und 22. September 2020 abgegebenen Stellungnahmen des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 9. Juli 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 28. September 2020 gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinigten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen politischen Vorhaben erstellten Berichts;

Aufgrund des am 28. August 2020 in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 67.805/2/V;

In Erwägung der Verpflichtungen der Wallonischen Region im Hinblick auf den Kampf gegen den Klimawandel und die Reduzierung der Treibhausgase, die im Kapitel Mobilität der allgemeinpolitischen Erklärung wie folgt zusammengefasst sind:

"In dieser Hinsicht wird die Regierung dafür Sorge tragen, dass ihre Entscheidungen zusammen mit denen der Föderalregierung und der Europäischen Union bis 2030 zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem wallonischen Ziel von -55 % und zu einer starken Verringerung der Auswirkungen der Verkehrssysteme auf die Gesundheit beitragen. Die Wallonische Politik wird sich auf die Fortsetzung der Vision FAST 2030 und die regionale Mobilitätsstrategie stützen, die im Einklang mit den Zielen der Wallonie im Rahmen des überarbeiteten PACE verstärkt wird.";

In Erwägung des Ziels der Vision FAST 2030, den Anteil des Fahrrads an den Verkehrsmitteln bis 2030 zu verfünffachen und 5 % zu erreichen;

In Erwägung der regionalen Mobilitätsstrategie, der Komponente "Mobilität der Personen" und insbesondere der folgenden strategischen Ausrichtung: "Wirksame Begleitung von Verhaltensänderungen";

In Erwägung der Ambitionen, die in der regionalpolitischen Erklärung 2019-2024 in Bezug auf die Entwicklung der Nutzung von Fahrrädern in der Wallonischen Region dargelegt sind, darunter:

"Die Regierung wird eine Strategie zur Entwicklung der Nutzung von Fahrrädern im Rahmen einer funktionellen Mobilität einführen, mit dem Ziel, ihre Nutzung bis 2024 zu verdoppeln und bis 2030 zu verfünffachen. Diese Radverkehrspolitik, die in Absprache mit lokalen Interessengruppen und Nutzern durchgeführt wird, umfasst insbesondere die folgenden strategischen Maßnahmen:

  1. Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Fahrradnutzung;

  2. Haushaltsverpflichtung für das Fahrradfahren von 20 Euro pro Einwohner pro Jahr.";

    In Erwägung der Position der Regierung zur "elektrischen Mikromobilität", mit der das elektrisch unterstützte Fahrrad gleichgesetzt werden kann: "Die elektrische Mikromobilität [...] ist eine Komponente der Intermodalität, die Teil einer Reihe von Lösungen ist, die Verkehrsstaus und Umweltverschmutzung reduzieren können.";

    In Erwägung des Potenzials des Fahrrads, insbesondere des...

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