1. MÄRZ 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit zur genaueren Festlegung der für die Polizeizonen und die Hilfeleistungszonen geltenden Befugnisregeln in Sachen öffentliche Aufträge - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 1. März 2019 zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit zur genaueren Festlegung der für die Polizeizonen und die Hilfeleistungszonen geltenden Befugnisregeln in Sachen öffentliche Aufträge.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. MÄRZ 2019 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes und des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit zur genaueren Festlegung der für die Polizeizonen und die Hilfeleistungszonen geltenden Befugnisregeln in Sachen öffentliche Aufträge

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 2 - Artikel 33 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, dessen heutiger Text § 1 bilden wird, wird wie folgt abgeändert:

  2. In § 1 werden zwischen den Wörtern "Titel V des neuen Gemeindegesetzes" und den Wörtern "ist anwendbar" die Wörter ", mit Ausnahme der Artikel 234 und 236," eingefügt.

  3. Der Artikel wird durch einen Paragraphen 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

    § 2 - Der Rat wählt das Verfahren für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und legt deren Bedingungen fest.

    Die Ausübung der in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse kann er dem Kollegium im Rahmen der zu diesem Zweck im ordentlichen Haushaltsplan eingetragenen Mittel übertragen.

    Der Rat kann dem Korpschef oder einem anderen Personalmitglied der Zone die Ausübung seiner in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse für Aufträge übertragen, deren geschätzter Wert nicht den Schwellenwert übersteigt, der für die Aufträge festgelegt worden ist, die durch angenommene einfache Rechnung zustande kommen.

    Der Rat kann dem Kollegium die Ausübung seiner in Absatz 1 vorgesehenen Befugnisse in Bezug auf Ausgaben, die in den außerordentlichen Haushaltsplan aufzunehmen sind, übertragen, wenn der Auftragswert den vom König festgelegten Betrag unterschreitet.

    In Fällen äußerster...

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