1. MÄRZ 2018 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018, Artikel 19;

Aufgrund der am 19. Februar 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.12 des Programms 02, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 45.05, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 33.01, 43.01 und 45.24 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.08 des Programms 03 und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 74.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 285.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 893.000 EUR innerhalb der Programme 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03 und...

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