1. JUNI 2017 - Dekret zur Abänderung der Artikel L4124-1, L4135-3 und L4142-7 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung hinsichtlich der Organisation der Gemeindewahlen

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel L4124-1 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung wird ein Paragraph 1bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

" § 1bis. Erfüllt die Zusammensetzung des Rates nicht mehr die Anforderungen von Artikel L1122-3 des Kodex und ist es in Ermangelung von Ersatzmitgliedern nicht möglich, das oder die Ratsmitglieder zu ersetzen, wird die Wählerschaft auf Initiative der Gemeinde und auf Beschluss des Ministers, zu dessen Zuständigkeitsbereich die lokalen Behörden gehören, für eine Nachwahl einberufen. Diese findet immer an einem Sonntag statt, und zwar innerhalb von dreißig Tagen nach der Notifizierung des Erlasses der Regierung, in dem der genaue Zeitplan der Wahlverrichtungen bestimmt wird.

Innerhalb einer kommunalen Legislaturperiode kann die Möglichkeit einer in vorliegendem Paragraphen definierten Nachwahl nur ein einziges Mal in Anspruch genommen werden.

Die in Buch I des vierten Teils des Kodex angeführten Verfahrensregeln sind mutatis mutandis auf diese Wahl anwendbar, mit Ausnahme der in den nachstehenden Absätzen erwähnten Abweichungen.

Nur die Fraktion(en), die im Gemeinderat vertreten ist(sind), ist(sind) berechtigt, Kandidaten bei dieser Wahl vorzuschlagen. Die Liste umfasst eine Anzahl Kandidaten, die wenigstens der Anzahl frei gewordener Ämter, erhöht um eine Einheit, entspricht, und höchstens der Anzahl frei gewordener Ämter, erhöht um 25 % der Anzahl Ratsmitglieder, die den Rat gemäß Artikel L1122-3 des Kodex bilden, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl.

Die Vorschlagsreihenfolge der Liste wird im Konsens durch die Überbringer beschlossen, bei denen es sich um alle zum Zeitpunkt der Hinterlegung der zusätzlichen Liste(n) tagenden Ratsmitglieder ein und derselben Fraktion handelt.

Die Anzahl der bei dieser Wahl erzielten Vorzugsstimmen wird für die Anwendung von Artikel L1123-4 des Kodex für die Wahl des Bürgermeisters nicht berücksichtigt.

Die aus dieser Nachwahl hervorgehenden Gewählten ziehen in den Gemeinderat ein, und zwar in der Reihenfolge der auf der Grundlage der erzielten Wählerstimmen festgelegten Rangordnung bis die freien Ämter vergeben sind. Der oder die Gewählten, die nicht in den Gemeinderat einziehen, werden...

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