1. JULI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung des Titels X/1 des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft betreffend den Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche Naturkatastrophen verursachten Schäden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.260/6 Absatz 1 und D.260/7 Absatz 1, eingefügt durch das Dekret vom 23. März 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung des Titels X/1 des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft betreffend den Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche Naturkatastrophen verursachten Schäden;

Aufgrund der am 19. April 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 15. Mai 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 20. Mai 2021 stattgefundenen Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde;

Aufgrund des Berichts vom 20. April 2021, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 14. Juni 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 69.420/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 31. Mai 2017 zur Ausführung des Titels X/1 des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft betreffend den Schadensersatz für die durch landwirtschaftliche Naturkatastrophen verursachten Schäden wird wie folgt abgeändert:

  1. in Ziffer 4 wird die Wortfolge "und der Vorschläge zur Gewährung von Beihilfen gemäß" durch die Wortfolge "oder mit der Ausarbeitung des Beschlusses über die Gewährung der Schadenersatzzahlung gemäß" ersetzt;

  2. in Ziffer 5 wird die Wortfolge "der Vorschläge zur Gewährung von Beihilfen gemäß" durch die Wortfolge "mit der Ausarbeitung des Beschlusses über die Gewährung der Schadenersatzzahlung gemäß" ersetzt;

Art. 2 - In Artikel 4 § 6 Absatz 1 desselben Erlasses wird die Wortfolge "das entsprechende Formular gemeinsam mit dem vorerwähnten Protokoll" durch die Wortfolge "das vom Minister vorgesehene Formular gemeinsam mit dem einer Kopie des vorerwähnten Protokolls" ersetzt.

Art. 3 - In Artikel 8 § 1 desselben Erlasses wird die Wortfolge "des Vorschlags über die Schadensersatzzahlung der Begünstigten" durch die Wortfolge "des Beschlusses über die...

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