1. JULI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Konzession der Steinkohlebergwerke von Hasard-Cheratte (Nr. 208)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988 über die Gruben, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für den Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 24 bis 26;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 8. November 2018 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken (nachstehend "DRIGM" genannt), Abteilung Umwelt und Wasser, Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (OGD3);

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession von Hasard-Cheratte aufgrund folgender Rechtsakte gebildet wurde:

- Königlicher Erlass vom 23. August 1827, durch den Hubert Deflandre und Konsorten die Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Melen, Cerexhe-Heuseux und Evegnée mit einer Fläche von 183 ha 29 a (183 Bonniers 29 Quadrat-Perchen) gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 16. Januar 1828, durch den der "Société de Melen" als Erweiterung eine Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Micheroux, Retinne, Evegnée und Melen mit einer Fläche von 350 ha 50 a (350 Bonniers und 50 Quadrat-Perchen) gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 8. Februar 1846, durch den die Übertragung eines Teils der Konzession von Melen an die "Société des Quatre-Jean" genehmigt wird; der "Société de Melen" wird als Erweiterung eine Konzession für die Steinkohlebergwerke in den Gemeinden Saive, Tignée, Evegnée und Cerexhe-Heuseux mit einer Fläche von 402 ha gewährt;

- Königlicher Erlass vom 5. Februar 1828, durch den der "Société charbonnière de Crahay" die Beibehaltung und Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Soumagne und Ayeneux mit einer Fläche von 213 ha 12 a (213 Bonniers und 12 Quadrat-Perchen) gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 23. Juli 1839, durch den der "Société charbonnière de Crahay" als Erweiterung eine Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinde Soumagne mit einer Fläche von 48 ha gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 14. Mai 1846, durch den der "Société charbonnière de Crahay" als Erweiterung eine Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Soumagne, Ayeneux und Micheroux mit einer Fläche von 48 ha 41 a gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 1. August 1868, durch den der "Société charbonnière de Crahay" als Erweiterung eine Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Soumagne und Ayeneux mit einer Fläche von 112 ha 85 a gewährt wird;

- Königlicher Erlass vom 21. Februar 1848, durch den der "Société charbonnière de Cheratte" die Beibehaltung und Konzession für die Steinkohlebergwerke auf dem Gebiet der Gemeinden Cheratte...

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