1. JULI 2019 - Ministeriellen Erlasses über die Festlegung der nahen und entfernten Präventivzonen des sogenannten 'Brunnen P10-2, P10-3 und P10-4'-Bauwerks zur Grundwasserentnahme, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith

Der für Umwelt zuständige Minister,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.172 bis D.174, abgeändert durch die Dekrete vom 31. Mai 2007 und vom 7. November 2007;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils von Buch II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel R.155 § 1, R.156 § 1, R.157, R.161 § 2, R.162, R.164 § 1 und R.165 bis R.167 und R.169, zuletzt abgeändert durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. September 2016;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der "Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.") - (Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 22. Juni 2017;

Aufgrund des am 12/07/2001 zwischen dem Betreiber der Wasserentnahme, d.h. der Gemeinde Sankt Vith, und der "S.P.G.E." unterzeichneten Dienstleistungsvertrags für den Schutz des zu Trinkwasser aufbereitbaren Wassers;

Aufgrund des bei der Post aufgegebenen Einschreibens vom 11/02/2019 des Generalinspektors der Abteilung Umwelt und Wasser der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, durch das der Gemeinde Sankt Vith der Eingang der vollständigen Akte bestätigt wird;

Aufgrund des vom Betreiber vorgelegten Aktionsprogramms, worüber die "S.P.G.E." am 21/12/2017 Bemerkungen geäußert hat;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 11/02/2019, in der dem Gemeindekollegium der Gemeinde Sankt Vith das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzonen des sogenannten " Brunnen P10-2, P10-3 und P10-4"-Bauwerks zur Grundwasserentnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt-Vith, zwecks der Eröffnung der erforderlichen öffentlichen Untersuchung übermittelt wird;

Aufgrund der ministeriellen Depesche vom 11/03/2019, in der dem Gemeindekollegium der Gemeinde Vielsalm das Projekt zur Abgrenzung der nahen und entfernten Präventivzonen des sogenannten " Brunnen P10-2, P10-3 und P10-4"-Bauwerks zur Grundwasserentnahme von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt-Vith, zwecks der Eröffnung der erforderlichen öffentlichen Untersuchung übermittelt wird;

Aufgrund des Protokolls der Abschlusssitzung der öffentlichen Untersuchung, die zwischen dem 25/02/2019 und dem 26/03/2019 auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith stattgefunden hat, aus dem hervorgeht...

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