1. DEZEMBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 13, dem Programm 11 des Organisationsbereichs 14, dem Programm 21 des Organisationsbereichs 16, dem Programm 12 des Organisationsbereichs 17, dem Programm 04 des Organisationsbereichs 18 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister-Präsident,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 35;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 51.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2016 im Rahmen des Programms EFRE 2014-20 "Wallonie-Brüssel 2020.eu" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

EFRE 2014-20 "Wallonie - Brüssel 2020.eu";

Zielrichtung 1: Wirtschaft 2020;

Maßnahme 1.1.3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets durch die Gründung und die Instandsetzung von Infrastrukturen zur Ansiedlung von Unternehmen, die zum Übergang zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft beitragen;

Bezeichnung: "Charleroi District Créatif";

Projekt: Verbesserung der Zugänglichkeit des Wirtschaftspols im Stadtkern;

Träger: SOFICO;

Basisartikel: 51.02.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 1.515.705 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 75.585,25 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 113 0000 1461;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 51.19 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2016 im Rahmen des Programms EFRE 2014-20 "Wallonie-Brüssel 2020.eu" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

EFRE 2014-20 "Wallonie - Brüssel 2020.eu";

Zielrichtung 5: Integrierte Stadtentwicklung 2020;

Maßnahme 5.1.1: Stadt/Verringerung der Kohlenstoffemissionen - Stärkung der städtischen Attraktivität für die Bürger, die Besucher und die Unternehmen;

Bezeichnung: "Charleroi District Créatif";

Projekt: Neugestaltung der öffentlichen Räume entlang des Wasserwegs;

Träger: Autonomer Hafen Charleroi;

Basisartikel: 51.19.11;

Verpflichtungsermächtigungen: 3.138.000 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 156.900 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E TR 1 511 0000 1464;

EFRE 2014-20 "Wallonie - Brüssel 2020.eu";

Zielrichtung 1: Wirtschaft 2020;

Maßnahme 1.1.3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Gebiets durch die Gründung und die Instandsetzung von Infrastrukturen zur Ansiedlung von Unternehmen...

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