1. DEZEMBER 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, zur Aufhebung von Kapitel III Abschnitt 3 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer in Bezug auf die Beitreibung per Zwangsbefehl durch das Landesamt für soziale Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Februar 2003 zur Modernisierung der Verwaltung der sozialen Sicherheit und über elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und der Föderalbehörde - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, zur Aufhebung von Kapitel III Abschnitt 3 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer in Bezug auf die Beitreibung per Zwangsbefehl durch das Landesamt für soziale Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Februar 2003 zur Modernisierung der Verwaltung der sozialen Sicherheit und über elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und der Föderalbehörde.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT

  1. DEZEMBER 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, zur Aufhebung von Kapitel III Abschnitt 3 des Königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer in Bezug auf die Beitreibung per Zwangsbefehl durch das Landesamt für soziale Sicherheit und zur Abänderung des Gesetzes vom 24. Februar 2003 zur Modernisierung der Verwaltung der sozialen Sicherheit und über elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und der Föderalbehörde

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - In Artikel 12 § 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Revision des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, ersetzt durch das Gesetz vom 29. März 2012, werden zwischen den Wörtern "ohne Gerichtsverfahren" und den Wörtern "oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung" die Wörter "beziehungsweise Zwangsbefehl" eingefügt.

  2. 3 - Artikel 30bis § 3 Absatz 9 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 27. April 2007, wird aufgehoben.

  3. 4 - Artikel 40 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 4. August 1978 und abgeändert durch das Gesetz vom 29. März 2012, wird wie...

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