1. APRIL 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Benennung des stellvertretenden Vorsitzenden, der Mitglieder und der Greffiers der Widerspruchskammer für die Generalbeamten der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Regierung abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes, Artikel 335, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. März 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. November 2012 zur Benennung von Schriftführern bei der Widerspruchskammer für die Generalbeamten und bei der Widerspruchskammer der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Regierung abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses, Artikel 1;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 27. Oktober 2016 zur Benennung des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder der Widerspruchskammer für die Generalbeamten der Dienststellen der Wallonischen Regierung und der von der Wallonischen Regierung abhängenden Einrichtungen öffentlichen Interesses gemäß Artikel 335 §§ 2 und 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder der Widerspruchskammer am 26. Oktober 2020 abgelaufen sind;

In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder, die ihren Auftrag fortsetzen möchten, gemäß Artikel 335 § 2 Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes für einen Zeitraum von vier Jahren verlängert werden sollten, um die Kontinuität der Tätigkeit der Widerspruchskammer für die Generalbeamten zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass zudem vorgeschlagen wird, einen neuen Greffier und einen neunen stellvertretenden Greffier zu benennen;

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Als stellvertretende Vorsitzende der Widerspruchskammer für die Generalbeamten wird Frau Francine Jaspart, stellvertretende Honorarpräsidentin des Arbeitsgerichts Lüttich, Abteilung Namur, benannt.

Art. 2 - Folgende Personen werden als ordentliche Mitglieder der Widerspruchskammer für die...

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