2 FEBRUARI 2009. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de territoriale afbakening van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 2 februari 2009 tot vaststelling van de territoriale afbakening van de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 17 februari 2009).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

  1. FEBRUAR 2009 - Königlicher Erlass zur territorialen Abgrenzung der Hilfeleistungszonen

    ALBERT II., König der Belgier,

    Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

    Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, insbesondere der Artikel 14 und 15;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. März 2008 zur Festlegung der zusätzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des nationalen beratenden Ausschusses der Zonen und der provinzialen beratenden Ausschüsse der Zonen;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. September 2008;

    Auf Vorschlag des nationalen beratenden Ausschusses der Zonen vom 18. Juli 2008;

    Aufgrund des Gutachtens 45.430/2 des Staatsrats vom 1. Dezember 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    In der Erwägung, dass es angebracht ist, dem Vorschlag des nationalen beratenden Ausschusses der Zonen in Bezug auf die Provinz Lüttich nicht zu folgen;

    In der Erwägung, dass im Vorschlag des nationalen beratenden Ausschusses für die Abgrenzung der Zonen für die Provinz Lüttich vorgeschlagen wird, eine Zone aus den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den Gemeinden Plombières, Welkenraedt und Baelen zu schaffen; dass hierzu im Vorschlag ein Vorbehalt geäussert wurde:"

    "Zone 6 umfasst die 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die drei französischsprachigen Gemeinden. Dies stellt ein grosses Problem hinsichtlich der Aufsicht dar, weil die Zusammensetzung einer gemischten Zone eine dreifache Aufsicht nach sich ziehen würde: auf föderaler Ebene - auf Ebene der (Wallonischen) Region - auf Ebene der (Deutschsprachigen) Gemeinschaft. Die Durchführung erscheint extrem schwierig. Die Vorbehalte der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind angebracht: Die Anzahl Gemeinden der Zone 6 sollte auf die 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft reduziert werden. Es handelt sich um eine politische Entscheidung, da es ein Gemeinschafts- und Sprachenproblem betrifft."

    In der Erwägung, dass durch die Einführung des Prinzips der "schnellstmöglichen angemessenen Hilfe" die Grenzen der Einsatzgebiete der Feuerwachen nicht mit den Grenzen der Hilfeleistungszonen zusammenfallen; dass die Zonen sich in dieser Hinsicht einigen müssen; dass die Verwaltungsgrenzen nicht verhindern, dass die Wachen der benachbarten Gemeinden, die zu verschiedenen Hilfeleistungszonen gehören, ihre Zusammenarbeit fortsetzen...

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