14 FEBRUARI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen

ALBERT II, Koning der Belgen,

Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet.

Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990;

Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy;

Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken,

Hebben Wij besloten en besluiten Wij :

Artikel 1. De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 13 december 2005 tot het verbieden van het roken in openbare plaatsen.

Art. 2. Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de uitvoering van dit besluit.

Gegeven te Brussel, 14 februari 2006.

ALBERT

Van Koningswege :

De Minister van Binnenlandse Zaken,

  1. DEWAEL

    Bijlage

    FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

    13. DEZEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Einführung eines Rauchverbots an öffentlichen Orten

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    der Entwurf eines Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, bezweckt die Abänderung der Bestimmungen zur Einführung eines Rauchverbots an bestimmten öffentlichen Orten.

    Er ist Teil des Föderalen Plans zur Bekämpfung des Tabakkonsums.

    In Anbetracht des derzeitigen Kenntnisstands wird es zunehmend wichtiger, Massnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, zu ergreifen.

    Zwar gilt das Hauptaugenmerk dem Schutz der Nichtraucher vor allem an ihrem Arbeitsplatz, doch sollen natürlich auch die Raucher angeregt werden, ihren Tabakkonsum zu verringern beziehungsweise ganz einzustellen.

    Die Verringerung des Tabakkonsums an öffentlichen Orten trägt ebenfalls zur Vorbeugung bei, da das Rauchen somit in geringerem Masse als « normales » Verhaltensmuster erfahren wird.

    Professor Klatersky, Leiter der Abteilung für innere Medizin des Instituts Jules Bordet in Brüssel, hat sich zu der Notwendigkeit strengerer Massnahmen wie folgt geäussert: « Zudem werden Jugendliche durch fehlende oder unzureichende Einschränkungen des Tabakkonsums an öffentlichen Orten zum Rauchen ermutigt. Es ist daher zwingend notwendig, diesbezüglich verbindliche Regeln festzulegen und deren strikte Einhaltung zu gewährleisten. » (1)

    Aus einer in Grossbritannien veröffentlichten Studie lässt sich die Gefährlichkeit des Passivrauchens nochmals ablesen: 20 Prozent der Todesfälle durch Passivrauchen waren nämlich auf passiven Tabakkonsum am Arbeitsplatz zurückzuführen.

    Die Hälfte der Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz waren unter den Arbeitnehmern des Horeca-Sektors zu beklagen (2).

    Aus einer von der IARC veröffentlichten Studie geht hervor, dass regelmässiges Passivrauchen das Lungenkrebsrisiko um 20 bis 30 Prozent erhöht (3).

    Die Notwendigkeit von Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer steht also ausser Frage.

    Mit dem Königlichen Erlass vom 19. Januar 2005 über den Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch, der ein Rauchverbot im Arbeitsraum einführt, ist bereits ein erster Schritt getan worden.

    Geschlossene Räumlichkeiten, wo Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden, sind jedoch vom Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2005 ausgenommen.

    Im Hinblick auf den Ausbau des Rechts auf ein rauchfreies soziales Klima und der Bestimmungen des Erlasses vom 19. Januar 2005 bezweckt der vorliegende Entwurf das Problem des Tabakkonsums in Gaststätten, der bei den Verbrauchern zunehmend auf Ablehnung stösst, zu lösen.

    Deswegen ist der Erlass auch in enger Zusammenarbeit mit den drei Horeca-Verbänden und mit deren Zustimmung entstanden.

    Aus verschiedenen Studien geht hervor, dass die Mehrheit der belgischen Bevölkerung ein absolutes Rauchverbot in Restaurants befürwortet (4).

    In Belgien arbeiten rund 150.000 Personen im Horeca-Sektor (5).

    Die grosse Mehrheit der Arbeitsplätze stellt das Gaststättengewerbe, das 86 Prozent der Arbeitnehmer des gesamten Sektors beschäftigt.

    In Bezug auf die Volksgesundheit und den Schutz der Arbeitnehmer kommt diesem Bereich also die grösste Bedeutung zu.

    Nicht nur in den Vereinigten Staaten gilt in Gaststätten schon lange Rauchverbot, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn: In Irland ist das Verbot bereits seit einem Jahr in Kraft und zeitigt grossen Erfolg, und auch in Italien, Finnland, Malta und Schweden wurde ein solches Verbot erlassen.

    Grundsatz: Rauchverbot an öffentlichen Orten

    Konkret wird in Artikel 2 des Entwurfs an das Rauchverbot in geschlossenen Räumlichkeiten, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, erinnert.

    Hierbei geht es um Orte, die nicht zur Privatsphäre gehören.

    Insbesondere...

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