6 APRIL 2010. - Wet met betrekking tot de regeling van bepaalde procedures in het kader van de wet van 6 april 2010 betreffende marktpraktijken en consumentenbescherming. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 6 april 2010 met betrekking tot de regeling van bepaalde procedures in het kader van de wet van 6 april 2010 betreffende marktpraktijken en consumentenbescherming (Belgisch Staatsblad van 12 april 2010).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. APRIL 2010 - Gesetz zur Regelung bestimmter Verfahren im Rahmen des Gesetzes vom 6. April 2010 über die Marktpraktiken und den Verbraucherschutz

    ALBERT II., König der Belgier,

    Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

    Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    KAPITEL 2 - Unterlassungsklage

    Art. 2 - Der Präsident des Handelsgerichts stellt das Bestehen einer selbst strafrechtlich geahndeten Handlung fest und ordnet ihre Unterlassung an, wenn sie gegen die Bestimmungen des Gesetzes vom 6. April 2010 über die Marktpraktiken und den Verbraucherschutz verstösst.

    Er kann die in den Artikeln 83 bis 99 des vorerwähnten Gesetzes erwähnten Marktpraktiken verbieten, wenn sie noch nicht begonnen haben, aber unmittelbar bevorstehen.

    Art. 3 - § 1 - Der Präsident des Handelsgerichts stellt das Bestehen einer Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts, mit Ausnahme des Urheberrechts, der ähnlichen Schutzrechte und des Rechtes der Hersteller von Datenbanken, fest und ordnet ihre Beendigung an.

    § 2 - In § 1 erwähnte Unterlassungsklagen, die auch als Gegenstand die Unterlassung einer in Artikel 2 des vorliegenden Gesetzes oder in Artikel 18 des Gesetzes vom 2. August 2002 über irreführende Werbung, vergleichende Werbung, missbräuchliche Klauseln und Vertragsabschlüsse im Fernabsatz hinsichtlich der freien Berufe erwähnten Handlung haben, werden ausschliesslich vor den Präsidenten des Gerichts gebracht, das gemäss § 1 zuständig ist.

    § 3 - Wenn der Präsident die Unterlassung anordnet, kann er die im Gesetz über das betreffende geistige Eigentumsrecht vorgesehenen Massnahmen anordnen, insofern sie zur Beendigung der festgestellten Verletzung oder deren Auswirkungen beitragen können, mit Ausnahme der Massnahmen zum Ersatz von Schäden, die durch diese Verletzung verursacht worden sind.

    § 4 - Wenn das Bestehen eines geistigen Eigentumsrechts, das in Belgien durch Anmeldung oder...

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