Arrêté ministériel déterminant les indemnités octroyées aux membres et collaborateurs des bureaux électoraux principaux. - Traduction allemande, de 19 avril 2024

Art. 2. - § 1 - Folgende Beträge werden für die Zahlung der in Artikel 1 erwähnten Entschädigungen verwendet: - 41 EUR pro Stunde für Führungsaufgaben, - 28,5 EUR pro Stunde für Ausführungsaufgaben. Diese Beträge werden ab Dezember 2023 an die Schwankungen des Verbraucherpreisindexes gekoppelt sein und zwar gemä;szlig; der Formel: Entschädigung X (Index des Monats in dem die Wählerliste erstellt wird/ Index Dezember 2023) § 2 - Der Provinzgouverneur oder die aufgrund von Artikel 48 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration kann einen Gesamthöchstbetrag der Entschädigungen vorsehen, die für au;szlig;erordentliche Aufgaben innerhalb desselben Hauptwahlvorstandes gewährt werden. Wenn dies der Fall ist, muss der Provinzgouverneur oder die aufgrund von Artikel 48 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen zuständige Behörde der Brüsseler Agglomeration bei ihrer Begrenzungsmethode die Anzahl der Wahl- und Zählbüros berücksichtigen, die unter dem betreffenden Hauptwahlvorstand organisiert sind. Wenn dies der Fall ist, darf der in Absatz 1...

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