6 JULI 2017. - Wet tot wijziging van de wet van 2 maart 1954 tot voorkoming en beteugeling der aanslagen op de vrije uitoefening van de door de Grondwet ingestelde souvereine machten. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 6 juli 2017 tot wijziging van de wet van 2 maart 1954 tot voorkoming en beteugeling der aanslagen op de vrije uitoefening van de door de Grondwet ingestelde souvereine machten (Belgisch Staatsblad van 30 augustus 2017).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

6. JULI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 2. März 1954 zur Vorbeugung und Ahndung der Beeinträchtigung der freien Ausübung der durch die Verfassung festgelegten souveränen Gewalten

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 1 des Gesetzes vom 2. März 1954 zur Vorbeugung und Ahndung der Beeinträchtigung der freien Ausübung der durch die Verfassung festgelegten souveränen Gewalten wird wie folgt ersetzt:

"Art. 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man unter "gesetzgebende Versammlung": die Abgeordnetenkammer, den Senat, ein Regional- oder Gemeinschaftsparlament, die Vereinigte Versammlung der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, die Versammlung der Französischen Gemeinschaftskommission oder die Versammlung der Flämischen Gemeinschaftskommission.

Es ist jeder Person, die nicht zu der gesetzgebenden Versammlung oder zu ihren Diensten gehört, untersagt, die den Mitgliedern und den Diensten der gesetzgebenden Versammlung vorbehaltenen Räumlichkeiten ohne rechtmäßigen Grund zu betreten oder sich in egal welcher Räumlichkeit der gesetzgebenden Versammlung zu irgendwelchen Handlungen, Gebärden, Wörtern oder Machenschaften, die die parlamentarischen Arbeiten stören könnten, hinreißen zu lassen."

Art. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 1/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Art. 1/1 - Im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit in den Räumlichkeiten der gesetzgebenden Versammlung kann jede Person am Eingang dieser Räumlichkeiten aufgefordert werden, ein Ausweispapier während der Zeit vorzulegen, die für eine Identitätskontrolle erforderlich ist. Die Person kann zudem einer Kontrolle unterzogen werden, die sich ausschließlich auf das Aufspüren von Waffen und gefährlichen Gegenständen richtet, deren Mitnahme in die Räumlichkeiten die Sicherheit der Anwesenden gefährden kann. Die Person kann zu diesem...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT