Décision judiciaire de Conseil d'État, 6 novembre 2001

Date de Résolution 6 novembre 2001
JuridictionXIII
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG

U R T E I L

Nr. 100.542 vom 6. November 2001

  1. 109.173/XIII-2.326

In der Rechtssache: Johann TRIBELS,

Wahldomizil bei den Herren L. MATRAY und P. LEJEUNE, Rechtsanwälte, Rue des Fories 2 4020 Lüttich,

gegen :

den Belgischen Staat, vertreten durch 1. den Minister des Innern, 2. den Minister der Justiz,

Wahldomizil bei den Herren D. D'HOOGHE und M. GELDERS, Rechtsanwälte, rue H. Wafelaerts 47-51 1060 Brüssel.

Intervenierende Partei :

Jürgen Leo HEZEL,

Wahldomizil bei

Herrn A. KITTEL, Rechtsanwalt, Edelstraße 13 4700 Eupen.

DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN

ENTSCHEIDUNGEN,

XIII - 2326d - 1/8

Aufgrund des von Johann TRIBELS am 20. August 2001 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung der ministeriellen Entscheidung vom 9. Juli 2001, in der Jürgen HEZEL bezeichnet wird, um "in Erwartung der Entscheidung des Staatsrats über die Nichtigkeitsklage" das Amt eines Gerichtsdirektors des Gerichtsbezirks Eupen auszuüben;

Aufgrund des am 20. August 2001 von Johann TRIBELS eingereichten Antrags auf vorläufige Maßnahmen unter Androhung eines Zwangsgeldes;

Aufgrund der am 20. August 2001 von Johann TRIBELS eingereichten Klageschrift, mit der er die Nichtigerklärung der besagten ministeriellen Entscheidung beantragt;

Aufgrund des am 7. September 2001 eingereichten Gesuchs, mit dem Jürgen Leo HEZEL beantragt, zum Verfahren der einstweiligen Entscheidung als intervenierende Partei zugelassen zu werden;

Aufgrund der Note mit Bemerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei;

Aufgrund des Berichts, der von Herrn H. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, in dem Verfahren der einstweiligen Entscheidung erstattet wurde;

Aufgrund der Anordnung vom 25. September 2001, die die Sache auf die Sitzung vom 8. Oktober 2001 um 15 Uhr anberaumt;

Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien;

Nach Anhörung des Herrn M. HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht;

XIII - 2326d - 2/8

Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn LÖW, Rechtsanwalt, loco Herrn MATRAY, Rechtsanwalt, der für den Kläger erscheint, von Herrn GELDERS, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint, und von Herrn KITTEL, Rechtsanwalt, der für die intervenierende Partei erscheint;

Nach Anhörung des gegenteiligen Gutachtens von Herrn H. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter;

Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, daß sich der Kläger im Anschluß an einen im Belgischen Staatsblatt vom 4. November 2000 veröffentlichten Bewerberaufruf am 17. November 2000 um das Amt eines Gerichtsdirektors beworben hat; daß der geschäftsführende Verwalter...

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