5 MAART 2023. - Koninklijk besluit tot wijziging van sommige delen van de Boeken 1, 2 en 3, ingevoerd door het koninklijk besluit van 8 september 2019 tot vaststelling van Boek 1 betreffende de elektrische installaties op laagspanning en op zeer lage spanning, Boek 2 betreffende de elektrische installaties op hoogspanning en Boek 3 betreffende de installaties voor transmissie en distributie van elektrische energie. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 5 maart 2023 tot wijziging van sommige delen van de Boeken 1, 2 en 3, ingevoerd door het koninklijk besluit van 8 september 2019 tot vaststelling van Boek 1 betreffende de elektrische installaties op laagspanning en op zeer lage spanning, Boek 2 betreffende de elektrische installaties op hoogspanning en Boek 3 betreffende de installaties voor transmissie en distributie van elektrische energie (Belgisch Staatsblad van 28 maart 2023, err. van 5 april 2023).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. MÄRZ 2023 - Königlicher Erlass zur Abänderung bestimmter Teile der Bücher 1, 2 und 3, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 8. September 2019 zur Festlegung von Buch 1 über elektrische Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen, von Buch 2 über elektrische Hochspannungsanlagen und von Buch 3 über Anlagen für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 10. März 1925 über die Elektrizitätsversorgung, des Artikels 21 Nr. 1;

    Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit, des Artikels 4 § 1 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 7. April 1999, und des Artikels 5 § 3;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. September 2019 zur Festlegung von Buch 1 über elektrische Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen, von Buch 2 über elektrische Hochspannungsanlagen und von Buch 3 über Anlagen für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 7. Juli 2021;

    Aufgrund der Mitteilung an die Europäische Kommission vom 3. August 2021 in Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft;

    Aufgrund der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Elektrizität vom 26. April 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 22 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 1925 über die Elektrizitätsversorgung, abgeändert durch das Gesetz vom 8. Mai 2014;

    Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz vom 24. Juni 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 95 Absatz 1 des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.240/3 des Staatsrates vom 26. Oktober 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag des Ministers der Arbeit und der Ministerin der Energie

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    Artikel 1 - Anlage 1 Buch 1 Teil 2 Kapitel 2.2 Abschnitt 2.2.1 Unterabschnitt 2.2.1.1 des Königlichen Erlasses vom 8. September 2019 zur Festlegung von Buch 1 über elektrische Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen, von Buch 2 über elektrische Hochspannungsanlagen und von Buch 3 über Anlagen für die Übertragung und Verteilung elektrischer Energie, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 10. Juli 2022, wird wie folgt abgeändert:

  2. In Absatz 6 wird die Bestimmung des Begriffs "Anlageeinheit" aufgehoben.

  3. In Absatz 7 wird die Bestimmung des Begriffs "hauswirtschaftliche elektrische Anlage" wie folgt ersetzt:

    "Hauswirtschaftliche elektrische Anlage (generell als hauswirtschaftliche Anlage bezeichnet): elektrische Anlage, die sich in einer Wohneinheit oder an einem in folgendem Absatz erwähnten Ort befindet.

    Ist die elektrische Anlage eines Ortes nicht Gegenstand einer Miteigentumsregelung, wird die elektrische Anlage dieses Ortes, der für den privaten Gebrauch bestimmt ist und nicht für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens genutzt wird, als hauswirtschaftliche Anlage betrachtet.

    Ungeachtet des Vorhergehenden werden folgende Räumlichkeiten und Anlagen als nicht hauswirtschaftliche elektrische Anlagen betrachtet (generell als nicht hauswirtschaftliche Anlagen bezeichnet):

    - gemeinschaftliche Teile und Technikräume einer Wohnanlage,

    - alle anderen elektrischen Anlagen, die der Bestimmung des Begriffs "hauswirtschaftliche elektrische Anlage" nicht entsprechen."

  4. In den Absätzen 18 und 19 wird die Bestimmung der Begriffe "hauswirtschaftlicher Ort" und "nicht hauswirtschaftlicher Ort" aufgehoben.

    Art. 2 - [Abänderung des niederländischen Textes von Anlage 1 Buch 1 Teil 2 Kapitel 2.5 Absatz 9]

    Art. 3 - 4 - [Abänderung des französischen und niederländischen Textes von Anlage 1 Buch 1 Teil 2 Kapitel 2.10 Abschnitt 2.10.11 Tabelle 2.15]

    Art. 5 - In Anlage 1 Buch 1 Teil 2 desselben Erlasses, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 10. Juli 2022, wird Kapitel 2.13 wie folgt ersetzt:

    "KAPITEL 2.13 - Graphische Symbole

    Tabelle 2.23 ist eine nicht erschöpfende Liste der Symbole, die für die Erstellung des Einstrich-Schemas und des Lageplans einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage zu benutzen sind.

    Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld

    Art. 6 - In Anlage 1 Buch 1 Teil 3 Kapitel 3.1 Abschnitt 3.1.2 Unterabschnitt 3.1.2.1 desselben Erlasses, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 10. Juli 2022, wird Buchstabe a wie folgt ersetzt:

    "a. Hauswirtschaftliche elektrische Anlagen

    Für jede neue hauswirtschaftliche elektrische Anlage bzw. für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen einer bestehenden hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage erstellt der für die Ausführung der Arbeit Verantwortliche Einstrich-Schemata und Lagepläne der elektrischen Anlage.

    Name, Eigenschaft und Mehrwertsteuernummer (falls anwendbar) dieses für die Ausführung der Arbeit Verantwortlichen sind auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen angegeben. Die Adresse des Ortes, an dem sich diese elektrische Anlage befindet, ist ebenfalls auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen angegeben.

    Wird bei der Prüfung die Konformität der elektrischen Anlage mit den Bestimmungen des vorliegenden Buches festgestellt, unterschreiben und datieren der für die Ausführung der Arbeit Verantwortliche und die zugelassene Stelle die Einstrich-Schemata und Lagepläne zur Bestätigung des Empfangs und zwecks Genehmigung.

    Der Kontrollbericht und die unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne der elektrischen Anlage werden dem Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage übergeben, damit sie Bestandteil der Akte der elektrischen Anlage werden. Eine Kopie des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne wird wie in Unterabschnitt 6.4.6.1 erwähnt von der vorerwähnten zugelassenen Stelle für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt. Während des vorerwähnten Zeitraums kann sich der Eigentümer, Verwalter oder Betreiber der elektrischen Anlage an die betreffende zugelassene Stelle wenden, um ein Duplikat des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne zu erhalten. Für die Ausstellung einer Kopie des Kontrollberichts und der unterschriebenen Einstrich-Schemata und Lagepläne darf eine Gebühr erhoben werden, deren Höhe von der zugelassenen Stelle festgelegt wird. Gebühren, die eventuell für die Ausstellung der Kopie verlangt werden, dürfen in keinem Fall den Selbstkostenpreis einer Prüfung überschreiten.

    Symbole, die für die Erstellung der Einstrich-Schemata und Lagepläne einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage zu benutzen sind, sind in Kapitel 2.13 dargestellt. Ist in Tabelle 2.23 kein Symbol aufgenommen, darf jedes andere eindeutig identifizierbare Symbol, das in der Legende der Einstrich-Schemata und Lagepläne bestimmt ist, auf den Einstrich-Schemata und Lageplänen einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage benutzt werden.

    Für Einstrich-Schemata (Abbildung 3.1): Elementarstromkreise werden durch einen Großbuchstaben identifiziert. Lichtpunkte, Steckdosen und Steuerwerke werden durch eine Nummer identifiziert, die die Reihenfolge angibt, in der diese Elemente im Elementarstromkreis vorkommen, beginnend mit der Überstrom-Schutzeinrichtung, die dem Stromkreis vorgeschaltet ist. Spannung und Stromart sind auf dem Einstrich-Schema angegeben.

    Für Lagepläne (Abbildung 3.2): Lichtpunkte, Steckdosen und Steuerwerke werden durch den Buchstaben identifiziert, der dem Elementarstromkreis zugeordnet ist, in den diese Bestandteile eingefügt werden, und durch die laufende Nummer, die diesen Elementen auf dem Einstrich-Schema der elektrischen Anlage zugeordnet ist. Schalter und Steuerwerke werden durch den Buchstaben des Stromkreises identifiziert, in dem sie sich befinden, und durch die laufende Nummer des Lichtpunktes oder Geräts, den/das sie steuern.

    Falls erforderlich ist es erlaubt, ein Mehrstrich-Schema (d. h. Darstellung der verschiedenen Außenleiter) als Schaltplan zu erstellen. Auf diesem Schema werden wie beim Einstrich-Schema einerseits alle in vorliegendem Unterabschnitt und in Unterabschnitt 3.1.2.2 Buchstabe a verlangten Informationen angegeben und werden andererseits die geeigneten standardisierten Symbole benutzt (im Vergleich zu Tabelle 2.23 für die Symbole von Einstrich-Schemata).

    Bei Änderungen oder Erweiterungen, die nicht als wesentlich bezeichnet werden können, ist es nicht erforderlich, ein neues Einstrich-Schema der elektrischen Anlage zu erstellen. Eine kurze Beschreibung der Änderung oder Erweiterung reicht aus. Diese Beschreibung, die Name, Eigenschaft und Adresse des/der für die Ausführung der Arbeit Verantwortlichen enthält, wird von diesem/diesen Verantwortlichen datiert und unterschrieben.

    Änderungen oder Erweiterungen einer hauswirtschaftlichen elektrischen Anlage sind auf dem Lageplan der elektrischen Anlage dargestellt, aus dem die bestehende Lage der Bestandteile der elektrischen Anlage jederzeit ersichtlich ist.

    Ältere Teile der...

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