31 MEI 2016. - Wet tot wijziging van de wet van 1 augustus 1985 houdende fiscale en andere bepalingen, wat de hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden betreft. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 mei 2016 tot wijziging van de wet van 1 augustus 1985 houdende fiscale en andere bepalingen, wat de hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden betreft (Belgisch Staatsblad van 17 juni 2016).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

31. MAI 2016 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher

und anderer Bestimmungen, was die Hilfe für Opfer von vorsätzlichen Gewalttaten betrifft

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - In Artikel 30 des Gesetzes vom 1. August 1985 zur Festlegung steuerrechtlicher und anderer Bestimmungen, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2004, werden die Paragraphen 1 und 2 wie folgt ersetzt:

" § 1 - Es wird eine Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten und von Gelegenheitsrettern, nachstehend "Kommission" genannt, eingesetzt, die über die Ersuchen um Gewährung einer dringenden Hilfe, einer finanziellen Hilfe oder einer ergänzenden Hilfe entscheidet.

§ 2 - Die Kommission ist in Kammern eingeteilt. Der König bestimmt die Anzahl Kammern.

Der Präsident und die Vizepräsidenten der Kommission sind Magistrate des gerichtlichen Stands oder Honorarmagistrate. Die Anzahl Vizepräsidenten entspricht der Anzahl Kammern minus eins.

Die Kommission besteht außerdem aus so vielen Rechtsanwälten oder Honorarrechtsanwälten und Beamten oder pensionierten Beamten der Stufe A wie es Kammern gibt. Andere Kategorien von Kommissionsmitgliedern können vom König bestimmt werden. Er kann hierfür Sonderbedingungen auferlegen. Die Hälfte der Mitglieder gehört der französischen Sprachrolle, die andere Hälfte der niederländischen Sprachrolle an. Für den Präsidenten, die Vizepräsidenten und jedes Mitglied gibt es jeweils einen Stellvertreter.

Der Präsident und sein Stellvertreter müssen die Kenntnis der französischen und der niederländischen Sprache gemäß dem Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten nachweisen. Sie gehören verschiedenen Sprachrollen an. Mindestens eine der in Absatz 3 angegebenen Personen muss - gemäß den vom König festgelegten...

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