30 JULI 2018. - Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende een uitreisverbod, de aflevering, ongeldigverklaring en intrekking van reisdocumenten en identiteitsdocumenten voor niet-ontvoogde minderjarigen. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 30 juli 2018 tot wijziging van diverse bepalingen betreffende een uitreisverbod, de aflevering, ongeldigverklaring en intrekking van reisdocumenten en identiteitsdocumenten voor niet-ontvoogde minderjarigen (Belgisch Staatsblad van 23 november 2018, err. van 21 december 2018).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

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30. JULI 2018 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über ein Verbot, das Staatsgebiet zu verlassen, die Ausstellung, die Ungültigkeitserklärung und den Entzug von Reisedokumenten und Identitätsdokumenten für nicht für mündig erklärte Minderjährige

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Zivilgesetzbuches

Art. 2 - Artikel 374/1 des Zivilgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Mai 2014, wird wie folgt ersetzt:

Art. 374/1 - § 1 - In Abweichung von Artikel 373 Absatz 2 kann ein Elternteil, der die elterliche Autorität ausübt, bei ernst zu nehmender Furcht vor einer nicht erlaubten Reise seines minderjährigen Kindes ins Ausland bei den zuständigen Behörden beantragen, dass ein belgischer Reisepass oder ein belgisches Reisedokument auf den Namen des minderjährigen Kindes oder ein belgisches Identitätsdokument auf den Namen eines Minderjährigen unter zwölf Jahren nur mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis ausgestellt wird. In diesem Fall darf der betreffende Reisepass oder das betreffende Reise- oder Identitätsdokument nur mit Erlaubnis beider Elternteile oder infolge einer gerichtlichen Entscheidung ausgestellt werden.

Der König legt die Modalitäten fest, gemäß denen der Elternteil einen diesbezüglichen Antrag an die zuständigen Behörden übermitteln muss.

§ 2 - Sind bereits belgische Reisepässe, Reisedokumente oder Identitätsdokumente auf den Namen des minderjährigen Kindes ausgestellt worden, kann das Familiengericht bei ernst zu nehmender Furcht vor einer nicht erlaubten Reise des minderjährigen Kindes ins Ausland im Rahmen eines Reiseverbots folgende Maßnahmen anordnen:

1. Ungültigkeitserklärung und Entzug des auf den Namen des minderjährigen Kindes ausgestellten Reisepasses oder Reisedokuments,

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