2 MEI 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 op het stuk van de belastingvermindering voor uitgaven verricht in het kader van een adoptieprocedure als bedoeld in artikel 14548, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 2 mei 2019 tot wijziging van het KB/WIB 92 op het stuk van de belastingvermindering voor uitgaven verricht in het kader van een adoptieprocedure als bedoeld in artikel 14548, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 (Belgisch Staatsblad van 14 mei 2019).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

  1. MAI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der in Artikel 14548 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Steuerermäßigung für Ausgaben im Rahmen eines Adoptionsverfahrens

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    durch das Gesetz vom 11. März 2018 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Hinblick auf die Einführung einer Steuerermäßigung für Adoptionskosten ist ein neuer Artikel 14548 in das Einkommensteuergesetzbuch 1992 (EStGB 92) eingefügt worden.

    In diesem Artikel 14548 des EStGB 92 ist eine Steuerermäßigung für Kosten vorgesehen, die den Adoptionskandidaten im Rahmen eines nationalen oder internationalen Adoptionsverfahrens entstanden sind.

    Diese Steuerermäßigung wird nur bei Adoptionsverfahren gewährt, an denen ein zugelassener Adoptionsdienst beteiligt ist. Adoptionskandidaten, die nur den Weg zur Adoptionsvorbereitung absolviert oder ein negatives Eignungsurteil erhalten haben, kommen daher für diese Steuerermäßigung nicht in Betracht. In diesen verschiedenen Phasen des Verfahrens ist nämlich noch kein zugelassener Adoptionsdienst beteiligt.

    Dieser Erlass hat zum Ziel, die verschiedenen Modalitäten für die Gewährung dieser Steuerermäßigung für Adoptionskosten festzulegen, für die der Gesetzgeber Ihnen eine Ermächtigung erteilt hat (Artikel 14548 Absatz 6 des EStGB 92).

    Besprechung der Artikel

    Artikel 1 - Ausgaben, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen

    Im Entwurf von Artikel 6318/16 § 1 des KE/EStGB 92 wird zunächst präzisiert, welche Ausgaben im Rahmen der in Artikel 14548 des EStGB 92 erwähnten Steuerermäßigung berücksichtigt werden können. Ungeachtet des Ausgangs des Adoptionsverfahrens handelt es sich für jede der in Artikel 14548 Absatz 2 des EStGB 92 erwähnten Kategorien um folgende Ausgaben:

  2. Ausgaben, die im Rahmen des Eignungsverfahrens getätigt werden

    Diese Ausgaben betreffen sowohl Kosten für Informationssitzungen als auch Kosten für den Adoptionsvorbereitungszyklus und Kosten für die Hinterlegung einer Antragschrift zwecks Erwirkung eines Eignungsurteils.

  3. Ausgaben, die von einem zugelassenen Adoptionsdienst in Rechnung gestellt werden

    Diese Ausgaben betreffen nicht nur Kosten, die vom zugelassenen Adoptionsdienst für seine Begleitung im Rahmen des Matchings in Rechnung gestellt werden, sondern auch Kosten in Bezug auf die postadoptive Betreuung (wenn diese noch im Besteuerungszeitraum, in dem das Adoptionsverfahren als abgeschlossen gilt, gezahlt werden) und Kosten, für die der zugelassene Adoptionsdienst als Vermittler beteiligt ist. In letzterem Fall stellt der zugelassene Dienst nämlich nicht eine seiner eigenen Leistungen in Rechnung, sondern ist als Vermittler für Leistungen anderer Dienste beteiligt und gewährleistet die Kontrolle darüber, ob diese Kosten gerechtfertigt sind.

  4. Ausgaben für Bearbeitungsgebühren im Herkunftsland des Adoptivkindes

    Diese Ausgaben betreffen insbesondere Kosten für einen Anwalt, Notar, Vertreter oder anderen Vermittler im Adoptionsverfahren. Um innerhalb vernünftiger Grenzen zu bleiben, kommen diese Ausgaben nur für die Steuerermäßigung in Betracht, sofern sie von der Zentralbehörde (für Belgien: der Zentralbehörde der zuständigen Gemeinschaft) gebilligt worden sind. Kosten, die in den Mustervereinbarungen aufgenommen sind, die diese Behörde pro Land erstellt und den Adoptionskandidaten bei Beginn des Adoptionsverfahrens übergibt, gelten als von dieser Behörde angenommen. Dank dieser Mustervereinbarungen wissen Adoptionskandidaten, wieviel insgesamt eine Adoption in einem gewissen Land kostet und in welchem Maße diese Kosten als vernünftig und...

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