19 JULI 2016. - Ministerieel besluit tot vaststelling van de nomenclatuur van de punten voor prestaties verricht door advocaten belast met gedeeltelijk of volledig kosteloze juridische tweedelijnsbijstand. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 19 juli 2016 tot vaststelling van de nomenclatuur van de punten voor prestaties verricht door advocaten belast met gedeeltelijk of volledig kosteloze juridische tweedelijnsbijstand (Belgisch Staatsblad van 10 augustus 2016).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

19. JULI 2016 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Verzeichnisses der Punkte für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind

Der Minister der Justiz,

Aufgrund des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere des Artikels 446bis, eingefügt durch das Gesetz vom 23. November 1998 über den juristischen Beistand, der Artikel 508/22 und 508/23, eingefügt durch dasselbe Gesetz, der Artikel 508/13 und 508/19, eingefügt durch dasselbe Gesetz und abgeändert durch das Gesetz vom 6. Juli 2016 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf den juristischen Beistand, und der Artikel 508/24 und 508/25, eingefügt durch das Gesetz vom 15. Juni 2006 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches in Bezug auf den juristischen Beistand;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands gewährt wird, des Artikels 2 Nr. 1 Absatz 2, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 21. Juli 2016;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 5. Juni 2008 zur Festlegung der Liste mit Punkten für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind, abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 6. Dezember 2012;

Aufgrund der Stellungnahme der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften Belgiens;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Mai 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 1. Juli 2016,

Erlässt:

Artikel 1 - Die Liste der Punkte, erwähnt in Artikel 2 Nr. 1 Absatz 2 des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1999 zur Festlegung der Ausführungsmodalitäten in Bezug auf die Entschädigung, die Rechtsanwälten im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands gewährt wird, und über den Zuschuss für die mit der Organisation der Büros für juristischen Beistand verbundenen Kosten, wird in der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt.

Jeder Punkt entspricht einer Stunde erbrachter Leistungen.

Art. 2 - Der Rechtsanwalt kann für denselben Antragsteller oder für verschiedene Antragsteller mit ähnlichen Interessen, denen er in derselben Sache beisteht, nur einmal die Basispunkte beantragen.

Art. 3 - Der Ministerielle Erlass vom 5. Juni 2008 zur Festlegung der Liste mit Punkten für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind, wird aufgehoben.

Art. 4 - In Absprache mit den in Artikel 488 des Gerichtsgesetzbuches vorgesehenen Behörden wird eine Bewertung dieses Ministeriellen Erlasses im Laufe des Jahres nach dem Ende des zweiten Gerichtsjahres nach Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses vorgenommen.

Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am 1. September 2016 in Kraft.

Brüssel, den 19. Juli 2016

Der Minister der Justiz

K. GEENS

ANLAGE

Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 19. Juli 2016 zur Festlegung des Verzeichnisses der Punkte für die Leistungen, die von den Rechtsanwälten erbracht werden, die mit dem teilweise oder vollständig unentgeltlichen weiterführenden juristischen Beistand beauftragt sind

Verzeichnis der Punkte für bestimmte Leistungen im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands

1. Leistungen ohne anschließendes Verfahren Punkte1.1 Konsultation (max. 3 pro Bestellung) 1 (max. 3)1.2 Konsultation außerhalb der Praxis (max. 3 pro Bestellung) 2 (max. 3)1.3 Schriftliche Stellungnahme 31.4 Abfassung der Klage 21.5 Gütliche Einigung 1.5.1 Abzahlungsfristen (pro Gegenpartei) 0,51.5.2 Schriftliche Vereinbarung 21.5.3 Vergleich 3 2. Personen- und Familienrecht 2.1 Familiengericht 2.1.1 Weigerung des Standesbeamten, eine Trauung vorzunehmen 2.1.1.1 Basis 42.1.1.2 Abfassung der Antragschrift/Ladung 2+2.1.1.3 Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze) 3+2.1.1.4 Pro Sozial- und/oder Polizeibericht 2+2.1.1.5 Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist 2+2.1.2 Klage auf Erklärung der Nichtigkeit der Ehe 2.1.2.1 Basis 42.1.2.2 Abfassung der Antragschrift/Ladung 2+2.1.2.3 Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze) 3+2.1.2.4 Pro Sozial- und/oder Polizeibericht 2+2.1.2.5 Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist 2+2.1.3 Verfahren mit Bezug auf verheiratete Personen (Art. 221-223 des Zivilgesetzbuches) 2.1.3.1 Basis 42.1.3.2 Abfassung der Antragschrift/Ladung 2+2.1.3.3 Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze) 3+2.1.3.4 Anhörung von Kindern 2+2.1.3.5 Pro Sozial- und/oder Polizeibericht 2+2.1.3.6 Begutachtung durch Sachverständige 3+2.1.3.6.1 Bei Einsetzungsversammlung 2+2.1.3.7 Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist 2+2.1.3.8 Inventarerstellung (pro Leistung) 2+2.1.4 Verfahren mit Bezug auf gesetzlich Zusammenwohnende (Art. 1479 des Zivilgesetzbuches) 2.1.4.1 Basis 42.1.4.2 Abfassung der Antragschrift/Ladung 2+2.1.4.3 Abfassung von Schriftsätzen (ungeachtet der Anzahl Schriftsätze) 3+2.1.4.4 Anhörung von Kindern 2+2.1.4.5 Pro Sozial- und/oder Polizeibericht 2+2.1.4.6 Begutachtung durch Sachverständige 3+2.1.4.6.1 Bei Einsetzungsversammlung 2+2.1.4.7 Zusätzliche Sitzung, die keine Vertagung ist 2+2.1.4.8 Inventarerstellung (pro Leistung) 2+2.1.5 Unterhalt außerhalb des Verfahrens Art. 221-223 des Zivilgesetzbuches 2.1.5.1 Basis 42.1.5.2 Abfassung der...

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