13 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken. - Erratum. - Duitse vertaling

Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID - 19 te beperken van vrijdag 13 maart 2020 tweede editie, bladzijde 15580-15581, C-2020/30303 - Erratum op 14 maart 2020, C-2020/30330. - Duitse vertaling

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

13 MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen

Der Minister der Sicherheit und des Innern,

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Artikels 4;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, des Artikels 11;

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Artikel 182 und 187;

Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 13. März 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. März 2020;

Aufgrund der am 13. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;

Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen;

In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Nationalen Sicherheitsrat, der am 10. und 12. März 2020 zusammengetreten ist;

In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Feststellung, dass ein ernstes Risiko...

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