Décision judiciaire de Conseil d'État, 15 juin 2001

Date de Résolution15 juin 2001
JuridictionXIII
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG

URTEIL

Nr. 96.530 vom 15.Juni 2001

A. 101.649/XIII-2.091 In der Rechtssache : Johann TRIBELS,

Wahldomizil bei Herrn Lambert MATRAY und Herrn Pierre LEJEUNE, Rechtsanwälte, rue des Fories 2 4020 Lüttich,

gegen :

I. den Belgischen Staat, vertreten durch 1. den Innenminister , 2. den Justizminister,

Wahldomizil bei Herrn David D'HOOGHE und Herrn Mike GELDERS, Rechtsanwälte, rue H. Wafelaerts 47-51 1060 Brüssel,

II. SELOR - Auswahlbüro der Föderalverwaltung Esplanadengebäude rue Montagne de l'Oratoire 20 1000 Brüssel.

Intervenierende Partei :

Jürgen Leo HEZEL,

Wahldomizil bei Herrn Axel KITTEL, Rechtsanwalt, Edelstraße 13 4700 Eupen.

--------------------------------------------------DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN

ENTSCHEIDUNGEN,

XIIIr - 2091a - 1/10

Aufgrund des von Johann TRIBELS am 12. März 2001 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung der Entscheidung unbekannten Datums, aus der "hervorgeht, daß die Kommission die Kandidaten in 3 Kategorien eingeordnet hat : sehr fähig, fähig und unfähig, und daß die Kommission den Antragsteller für die Stelle als Gerichtsdirektor für fähig befindet" und des königlichen Erlasses vom 26. Januar 2001, durch den J. HEZEL zum Gerichtsdirektor des Gerichtsbezirks Eupen ernannt wird und die Ernennung des Klägers stillschweigend verweigert wird;

Aufgrund der am selben Tag eingereichten Klageschrift, mit der derselbe Kläger die Nichtigerklärung der besagten Rechtsakte beantragt;

Aufgrund des am 5. April 2001 eingereichten Gesuchs, mit dem Jürgen Leo HEZEL beantragt, zum Verfahren der einstweiligen Entscheidung als inter-venierende Partei zugelassen zu werden;

Aufgrund der Noten mit Bemerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenparteien;

Aufgrund des Berichts, der von Herrn H. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, in dem Verfahren der einstweiligen Entscheidung erstattet wurde;

Aufgrund der Anordnung vom 17. April 2001, die die Sache auf die Sitzung vom 7. Mai 2001 um 14 Uhr 30 anberaumt;

Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien;

Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht;

XIIIr - 2091a - 2/10

Nach Anhörung der Ausführungen von Herrn S. LÖW, Rechtsanwalt, loco Herrn L. MATRAY, Rechtsan-walt, der für den Kläger erscheint, von Herrn M. GELDERS, Rechtsanwalt, der für den Belgischen Staat erscheint, von Herrn COLLAER, Berater, der für die zweite Gegenpartei erscheint, und von Herrn A. KITTEL, Rechtsanwalt, der für die intervenierende Partei erscheint;

Nach Anhörung des gegenteiligen Gutachtens von Herrn H. VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter;

Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, daß dem Interventionsge-such, das in dem Verfahren der einstweiligen Entschei-dung von J. HEZEL, dem Adressaten des angefochtenen Rechtsakts, eingereicht wurde, stattzugeben ist;

In der Erwägung, daß der Kläger im Anschluß an einen im...

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