Décision judiciaire de Conseil d'État, 15 mars 2016
Date de Résolution | 15 mars 2016 |
Juridiction | Vbis |
Nature | Arrêt |
STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG
ENTSCHEID
Nr. 234.138 vom 15. März 2016
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211.662/Vbis-139
In der Rechtssache: WIMMER Manuela,
Wahldomizil bei
Herrn Guido ZIANS, Frau Andrea HAAS, Herrn Rainer PALM und Herrn Frédéric MARAITE, Rechtsanwälte, Aachener Straße 76, 4780 Sankt Vith,
gegen:
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die Gemeinde Raeren,
Wahldomizil bei Frau Julia MESS, Rechtsanwältin, chemin du Stocquoy 1 - 3, 1300 Wavre,
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die Wallonische Region, vertreten durch ihre Regierung, Wahldomizil bei Herrn Martin ORBAN, Rechtsanwalt, Kaperberg 50, 4700 Eupen.
Beitretende Partei:
RAMSCHEIDT Yves,
Wahldomizil bei Herrn Didier CREMER, Rechtsanwalt, Lütticher Straße 228, 4720 Kelmis.
------------------------------------------------------------------------------------------------------ DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis,
Aufgrund der am 17. Februar 2014 von Manuela WIMMER eingereichten Antragschrift zur Nichtigerklärung der Herrn Yves RAMSCHEIDT am 27. November 2013 von dem Gemeindekollegium von Raeren erteilten Städtebaugenehmigung zum Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses, gelegen in Raeren, Burgstraße 37, und katastriert Flur E Nr. 118b, durch Schaffung von fünf
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neuen Wohneinheiten im ehemaligen Möbelgeschäft und zur Wiederherstellung der Wohnnutzung der ursprünglichen Wohnung (vorhin Geschäftsbüro);
Aufgrund der am 14. April 2014 eingereichten Antragschrift, mit der Yves RAMSCHEIDT darum bittet, als beitretende Partei zugelassen zu werden;
Aufgrund des Beschlusses vom 14. Mai 2014, der diesen Beitritt genehmigt;
Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Replikschriftsätze;
Aufgrund des Beitrittsschriftsatzes;
Aufgrund des von Herrn WIMMER, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 12 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts;
Aufgrund der Notifizierung des Berichts an die Parteien und aufgrund der letzten Schriftsätze;
Aufgrund des Beschlusses vom 22. Dezember 2015 zur Untersuchung der Rechtssache durch eine aus einem einzigen Mitglied zusammengesetzte Kammer;
Aufgrund des den Parteien notifizierten Beschlusses vom 22. Dezember 2015, der die Sache auf die Sitzung vom 1. Februar 2016 um 10 Uhr anberaumt;
Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammerpräsident, in seinem Bericht;
Nach Anhörung der Bemerkungen von Herrn Guido ZIANS, Rechtsanwalt, der für die klagende Partei erscheint, von Frau Julia MESS, Rechtsanwältin, die für die erste beklagte Partei erscheint, von Frau Gabriele WEISGERBER, Rechtsanwältin, loco Herrn M. ORBAN, Rechtsanwalt, die für die zweite beklagte Partei erscheint, und von Herrn Didier CREMER, Rechtsanwalt, der für die beitretende Partei erscheint;
Nach Anhörung der gleichlautenden Stellungnahme von Herrn WIMMER, Erster Auditor;
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Aufgrund des Titels VI Kapitel II der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass...
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