Décision judiciaire de Conseil d'État, 10 juin 2015
Date de Résolution | 10 juin 2015 |
Juridiction | Vbis |
Nature | Arrêt |
STAATSRAT, VERWALTUNGSSTREITSACHENABTEILUNG
ENTSCHEID
Nr. 231.517 vom 10. Juni 2015
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204.975/Vbis-83
In der Rechtssache: 1. SCHROBILTGEN Jean-Pierre, 2. ORTMANN Elisabeth, die beide ihr Domizil bei Herrn Axel KITTEL und Frau Stéphanie MOOR, Rechtsanwälte, Bergstraße 1 - 3 4700 Eupen, erwählt haben.
gegen:
die Wallonische Region,
vertreten durch ihre Regierung,
Wahldomizil bei Herrn Xavier DRION, Rechtsanwalt, rue Hullos 103 - 105, 4000 Lüttich.
Beitretende Partei:
die Deutschsprachige Gemeinschaft,
Wahldomizil bei
Herrn Oliver WEINAND, Rechtsanwalt, avenue Louise 109 1050 Brüssel.
------------------------------------------------------------------------------------------------------ DER PRÄSIDENT DER KAMMER Vbis,
Aufgrund der am 25. Mai 20012 eingereichten Antragschrift, mit der Jean-Pierre SCHROBILTGEN und Elisabeth ORTMANN die Nichtigerklärung der Städtebaugenehmigung beantragen, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft von der beauftragten Beamtin der Wallonischen Region am 16. März 2012 betreffend den Abbruch und Wiederaufbau von Schulgebäuden für das Königliche Athenäum in Eupen, Lascheter Weg 20, erteilt worden ist;
Aufgrund der am 5. Juli 2012 eingereichten Antragschrift, mit der die Deutschsprachige Gemeinschaft darum bittet, als beitretende Partei zugelassen zu werden;
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Aufgrund des Beschlusses vom 11. Juli 2012, der diesen Beitritt genehmigt;
Aufgrund der ordnungsgemäß gewechselten Erwiderungs- und Replikschriftsätze;
Aufgrund des von Frau VOGEL, Erster Auditor beim Staatsrat, gemäß Artikel 93 der allgemeinen Verfahrensordnung erstatteten Berichts;
Aufgrund des Beschlusses vom 4. März 2015, der die Parteien lädt, auf der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2015 um 14.30 Uhr zu erscheinen;
Aufgrund der Notifizierung dieses Beschlusses und des Berichts an die Parteien;
Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammerpräsident, in seinem Bericht;
Nach Anhörung der Bemerkungen von Herrn Heinz-Georg VEIDERS, Rechtsanwalt, loco Herrn A. KITTEL und Frau S. MOOR, Rechtsanwälte, der für die klagenden Parteien erscheint, von Frau Gabriele WEISGERBER, Rechtsanwältin, loco Herrn X. DRION, Rechtsanwalt, die für die beklagte Partei erscheint, und von Herrn Oliver WEINAND, Rechtsanwalt, der für die beitretende Partei erscheint;
Nach Anhörung der gleich lautenden Stellungnahme von Herrn
WIMMER, erster Auditor beim Staatsrat;
Aufgrund des Titels VI Kapitel II der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung, dass der Sachverhalt folgendermaßen aussieht:
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Anfang des Jahres 2011 reicht die Deutschsprachige Gemeinschaft bei der Wallonischen Region einen Antrag auf Städtebaugenehmigung gemäß dem Verfahren von Artikel 127 WGRSEE ein. Der Antrag betrifft den Abbruch und Wiederaufbau von Schulgebäuden für das Königliche Athenäum Eupen auf einem Grundstück gelegen Lascheterweg 20 in Eupen.
Das Vorhaben umfasst unter anderem einen Unterstellplatz (Einhausung) für Müllcontainer, dessen Platz hinter der Sporthalle an der Grenze
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des Grundstücks der Kläger geplant ist, und eine Überdachung für Fahrradständer, die vor der Sporthalle, entlang der öffentlichen Straße, errichtet werden soll.
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Der Antrag wird einer öffentlichen Untersuchung unterworfen, anlässlich derer 9 Beschwerden eingereicht werden, worunter eine Beschwerde der jetzigen Kläger.
In ihrem Beschwerdeschreiben vom 13. April 2011 kritisieren die Kläger namentlich die geplanten Standorte für den Müllcontainerunterstellplatz und für den Fahrradständer.
Am 1. Juli 2011 findet ein Gespräch...
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